Einflaggungsberatung (Ablauf der Einflaggung):

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Einflaggungsmanagement
Brandstwiete 1
20457 Hamburg


Christian Bubenzer
Telefon: +49 40 361 37-600
Fax: +49 40 361 37-735
E-Mail: christian.bubenzer@bg-verkehr.de



Flaggenrecht:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S11
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Susanne Dreisow
Telefon: +49 40 31 90 71 10
E-Mail: susanne.dreisow@bsh.de

Einflaggungsverfahren

Checkliste Einflaggung - an alles gedacht

In unserer "Checkliste Einflaggung" finden Sie übersichtlich alle Punkte, die für Sie bei einer Einflaggung wichtig sind - geordnet nach den Bereichen "Dokumente für Seeleute", "Zeugnisse für das Schiff" und "Ausrüstung des Schiffes".

Bereich Zu erledigen Zuständig Antrag

I. Dokumente für Seeleute

Seedienst-tauglichkeit

Seediensttauglichkeitszeugnisse auf Gültigkeit und Vereinbarkeit mit STCW prüfen, ggf. Seeleute untersuchen lassen

DS/ Zugelassene Ärzte

 

Befähigung

EU-Kapitäne ohne dt. Befähigungszeugnis an Präsenzlehrgang Deutsches Schifffahrtsrecht teilnehmen lassen (vor der Einflaggung)

Lehrgangs-  anbieter

formlos

Befähigung

Ausländische Befähigungszeugnisse der Schiffsoffiziere anerkennen lassen

BSH

 

II. Zeugnisse für das Schiff

Alle Zeugnisse (soweit keine Extra-Anträge)

Einflaggung beantragen

DS

 

Schiffsregister

Schiff in das Int. Seeschifffahrtsregister (ISR) eintragen (optional)

BSH

 

Schiffsregister

Schiffszertifikat beantragen (Änderung wg. Flaggenwechsel)

Seeschiffs-register

formlos

Schiffsvermessung

Schiffsmessbrief beantragen

BSH

Link zum Antrag

Schiffsbesetzung

Schiffsbesatzungszeugnis beantragen

DS

 

Seearbeitsrecht

Seearbeits-Konformitätserklärung (DMLC) per E-Mail beantragen

DS

E-Mail an:
mlc@bg-
verkehr.de

ISM

SMC und ggf. DOC per E-Mail beantragen

DS

E-Mail an:
ism@bg-
verkehr.de

ISPS

Interim-ISSC beantragen

BSH

Link zum Antrag

ISPS

Continuous Synopsys Record (CSR) beantragen

BSH

Link zum Antrag

Seefunk

Ship Station Licence beantragen

Bundes-netzagentur

 

Haftung

Bunkeröl-Pflichtversicherungsbescheinigung beantragen (für Schiffe mit mehr als 2.000t Öl als Bulkladung sowie für Fahrgastschiffe weitere Bescheinigungen)

BSH

 Link zum Antrag

Haftung

Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung beantragen

BSH

 Link zum Antrag

Alle Bereiche

Einflaggungsbesichtigung am Tag der Einflaggung durchführen lassen

DS

E-mail an:
besichtigungen
@bg-verkehr.de

III. Ausrüstung des Schiffes

Ausrüstung

Schiff nach Ausrüstungsliste ausrüsten + Namen des neuen Heimathafens am Heck anbringen

Reeder

formlos

Bordapotheke

Bordapotheke auf deutschen Standard bringen lassen (Stand der medizinischen Erkenntnisse)

DS/ Apotheke

formlos

Ballastwasser-Behandlungs-systeme

Anforderungen für Schiffe unter deutscher Flagge

BSH

ohne Antrag

IV. Sonstiges

Flaggenrecht

Verfahren zum Anbringen der IMO-Nummer am Schiff genehmigen lassen (nur für Schiffe relevant, die nicht aus Stahl oder Holz gebaut sind)

BSH

Antrag Verfahrens-genehmigung

Verwendete Abkürzungen: DS = Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr; BSH = Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

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Zeitlicher Ablauf: Wann muss ich was erledigen?

Vor der Einflaggung

Welche Punkte eines Flaggenwechsels Sie wann bearbeiten sollten, können Sie am besten der Checkliste entnehmen. Wir empfehlen, mit der Kontaktaufnahme mit dem Seeschiffsregister und dem Antrag Einflaggung zu beginnen. Bitte denken Sie auch daran, die elektronischen Pläne und Unterlagen, die im Anhang des Einflaggungsantrages aufgeführt sind, an die Dienststelle Schiffssicherheit zu mailen.

Beginnen Sie am bestens spätestens 2-3 Wochen vor der Einflaggung mit der Abarbeitung der einzelnen Punkte der Checkliste. Eine Einflaggung kann aber auch mit einer kürzeren Vorlaufzeit realisiert werden.

Wir empfehlen, die Zuschüsse für die deutsche Flagge möglichst schon vor der Einflaggung zu beantragen.

Soll ein Seeschiff unter die Bundesflagge gebracht werden, das aus einem anderen Werkstoff als Holz oder Metall hergestellt ist, dann muss der Eigentümer oder die Eigentümerin das Verfahren zum Anbringen der IMO-Schiffsidentifikationsnummer am Schiff vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) genehmigen lassen. Ob die Anbringung der IMO-Schiffsidentifikationsnummer den Anforderungen aus dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See entspricht, wird von der Dienstelle Schiffssicherheit der BG Verkehr bei der Besichtigung geprüft.

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Am Tag der Einflaggung

Am Tag der Einflaggung ist die Änderung des Eintrags im Seeschiffsregister am wichtigsten. Der Flaggenwechsel oder der erstmalige Eintrag in das deutsche Seeschiffsregister kann erst dann erfolgen, wenn das Schiff aus dem bisherigen ausländischen Register gelöscht worden ist. Wir empfehlen daher, die Einflaggung an einem Werktag zu den üblichen Bürozeiten eines Seeschiffsregisters durchzuführen.

Ebenfalls am Tag der Einflaggung wird das Schiff entweder von der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr oder einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft besichtigt. Am Ende der Besichtigung stellt der Besichtiger ein Zeugnis mit einer Laufzeit von maximal fünf Monaten aus. Die Zeugnisse sind sofort gültig.

Die Navigations- und Funkausrüstung wird in der Regel am Tag der Einflaggung von einer anerkannten Einrichtung oder Organisation besichtigt und gegebenenfalls auf die ordnungsgemäße Funktion hin überprüft. Eine zusätzliche Besichtigung durch das  Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist nicht erforderlich, wenn die Besichtigungen der Ausrüstung in der Vergangenheit nach der IMO-Entschließung A.1186(33) stattgefunden haben. Den Nachweis darüber kann ein Schiffseigentümer auf folgenden beiden Wegen erbringen:

1. Ein Schiffseigentümer erklärt dem BSH gegenüber schriftlich, 

  • dass das Schiff schon vor der Einflaggung gültige Schiffszeugnisse des vorherigen Flaggenstaates (bitte benennen) besaß und unter dessen Aufsicht betrieben wurde sowie
  • dass die vorgeschriebenen Intervalle bei der Prüfung auf korrekte Funktion der Navigations- und Funkausrüstung zukünftig eingehalten werden.

    Für diese Erklärung bieten wir Ihnen das Formular Erklärung zur Einflaggung mit einer dafür geeigneten Formulierung an. Bitte senden Sie die unterschriebene Erklärung an das BSH (per E-Mail oder per Post).

2. Alternativ kann ein Schiffseigentümer folgende Unterlagen als Nachweis beim BSH einreichen:

entweder

  • eine Erklärung des vorherigen Flaggenstaates, dass die Planprüfung stattgefunden hat sowie Bescheinigungen darüber, dass die Navigations- und Funkausrüstung mit diesen Plänen übereinstimmt und korrekt funktioniert.

 oder

    • MED-Zertifikate bzw. Nationale Zulassungen für die Navigations- und Funkausrüstung und
    • geprüfte Pläne und Unterlagen des vorherigen Flaggenstaates (Auflistung der benötigten Pläne und Unterlagen) sowie Bescheinigungen darüber, dass die Navigations- und Funkausrüstung mit diesen Plänen übereinstimmt und korrekt funktioniert.

    Für den Bereich ISPS/Gefahrenabwehr (Security) erfolgt die Besichtigung durch eine Klassifikationsgesellschaft, die als anerkannte Stelle für Gefahrenabwehr (RSO) zugelassen ist. Das Interim-ISSC erteilt das BSH.

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    bild einflaggungsverfahren

    Nach der Einflaggung

    Bitte denken Sie daran, dass auch noch nach der Einflaggung Arbeiten zu erledigen sind. Das Schiff kann zwar mit den Interim-Zeugnissen erst einmal fahren, aber erst nach der Einflaggung – auf der Grundlage des Besichtigungsberichtes – können die Fachleute der Flaggenstaatsverwaltung prüfen, ob noch Mängel am Schiff abzustellen sind. Wenn alles in Ordnung ist, werden dann die endgültigen Schiffssicherheitszeugnisse von der Verwaltung ausgestellt und an die Reederei übermittelt.

    Das Interim-ISSC (ISPS-Code) hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt eine Überprüfung. Werden keine Mängel festgestellt, erteilt das BSH das endgültige ISSC.

    Bitte vergessen Sie nach der Einflaggung nicht die Anträge zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für ausländische Seeleute.

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    Einflaggungsbesichtigungen

    Bei jeder Einflaggung aus einer Nicht-EU-Flagge ist eine Besichtigung an Bord des einzuflaggenden Schiffes notwendig. Diese Einflaggungsbesichtigung findet in der Regel am Tag der Einflaggung statt.

    Je nach Alter des Schiffes kann auch bei einer Einflaggung aus einer EU-Flagge eine Besichtigung erforderlich sein:

    • Frachtschiffe die vor dem 25.05.1980 und
    • Fahrgastschiffe, die vor 01.07.1998 gebaut worden sind.

    In deutschen Häfen führen entweder Besichtiger der Dienststelle Schiffssicherheit oder einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft die Besichtigung durch, im Ausland nur die Klassen-Besichtiger. Die Besichtiger der anerkannten Klassen sind ermächtigt, Einflaggungsbesichtigungen im Auftrag des deutschen Flaggenstaates durchzuführen; eine Einzel-Ermächtigung für jede Besichtigung ist nicht notwendig.

    Bitte teilen Sie der Dienststelle Schiffssicherheit und der anerkannten Klassifikationsgesellschaft mit, wann Sie die Einflaggung planen und beauftragen Sie die Dienststelle oder die Klasse mit der flaggenstaatlichen Besichtigung.

    Bei einem größeren Seeschiff planen Sie bitte mindestens 6-8 Stunden für die Einflaggungsbesichtigung ein. Für die Ausstellung der meisten Schiffssicherheitszeugnisse entspricht die Einflaggungsbesichtigung dem Umfang einer jährlichen Besichtigung (annual survey), für einige aber dem Umfang einer Erneuerungsbesichtigung (renewal survey).

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