Einflaggungsberatung (Ablauf der Einflaggung):

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Brandstwiete 1
20457 Hamburg


Christian Bubenzer
Telefon: +49 40 361 37-600
Fax: +49 40 361 37-735
E-Mail: christian.bubenzer@bg-verkehr.de



Flaggenrecht:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S11
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Susanne Dreisow
Telefon: +49 40 31 90 71 10
E-Mail: susanne.dreisow@bsh.de

Einflaggung

Einflaggung - so einfach wie möglich

Wir wollen Sie von den Vorteilen der deutschen Flagge überzeugen - erfahren Sie, welche Pluspunkte die Seefahrt unter deutscher Flagge bietet.

So einfach wie möglich - das ist unser Credo für den Wechsel zur deutschen Flagge! Kompetente Fachleute stehen Ihnen mit unserem Einflaggungsmanagement mit Rat und Tat zur Seite. Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wichtige, was Sie für eine Einflaggung wissen müssen - zum Beispiel unsere Checkliste Einflaggung. Sie können sich auch unseren Einflaggungs-Antrag herunterladen.

Einflaggung

Der Begriff "Einflaggung"

Wechselt ein Schiff seine Flagge von einer ausländischen zur deutschen, spricht man umgangssprachlich von einer Einflaggung. Die Einflaggung umfasst unter anderem die Eintragung in das Seeschiffsregister, die Schiffsbesichtigung sowie die Ausstellung der Schiffssicherheitszeugnisse und der seeleutebezogenen Dokumente. Ein Unterfall einer Einflaggung ist die Rückflaggung, bei der ein Schiff in der Vergangenheit schon einmal die deutsche Flagge führte, zwischendurch zu einer anderen Flagge wechselte und jetzt wieder unter schwarz-rot-gold zurückkehrt.