Weiterhin nur geringe Fangquoten für Ostseefischer
Die EU-Fischereiminister haben für 2024 eine Senkung der erlaubten Fangmenge für die deutschen Fischer auf Dorsch in der westlichen Ostsee um 30 Prozent auf 73 Tonnen beschlossen. Damit darf Dorsch – der ehemalige "Brotfisch" der Ostseefischer – weiterhin nicht gezielt, sondern nur als Beifang gefischt werden. Das Gleiche gilt für den Hering, bei dem die deutsche Quote mit 435 Tonnen gegenüber dem laufenden Jahr konstant bleibt.
Beim Hering ist die Fischerei mit passiven Fanggeräten - u. a. Stellnetze und Reusen - mit Kuttern unter 12 m Länge zulässig. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigen die Bestände des Herings in der westlichen Ostsee erste Anzeichen für eine Erholung.
Auch die Freizeitangler sind von den aktuellen EU-Beschlüssen betroffen. Durften Freizeitfischer in diesem Jahr noch einen Dorsch pro Tag angeln, ist dies 2024 komplett verboten.
Die festgesetzten Fangquoten werden nach einem festen prozentualen Schlüssel als nationale Quoten auf die einzelnen EU-Mitgliedsländer aufgeteilt, die wiederum die erlaubten Fangmengen einzelnen Betrieben und Fangschiffen zuweisen. Mit ihren aktuellen Beschlüssen wollen die Fischereiminister die insgesamt zurückgegangenen Fischbestände vor allem in der westlichen Ostsee schonen.
Die Fangquoten für die deutschen Ostseefischer sind in den letzten Jahren drastisch reduziert worden. 2017 lag die deutsche Fangquote auf Hering (westliche Ostsee) noch bei 15.670 Tonnen. Das entspricht im Vergleich zur 2024er-Fangquote einem Rückgang von über 97 Prozent (vgl. auch unsere Nachricht vom 17.11.2021).
Auch die Zahl der Fischereibetriebe in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sinkt deutlich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat deshalb im Jahr 2022 die Leitbildkommission "Zukunft der deutschen Ostseefischerei" einberufen, die ein Leitbild für eine nachhaltige und zukunftsfeste Ostseefischerei entwickeln und konkrete politische Umsetzungsmaßnahmen vorschlagen soll.