Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Regionaldirektion Nord
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg

Seemannskasse

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Seemannskasse

Seemannskasse sichert die Altersversorgung der Seeleute

Die Seemannskasse gewährt Seeleuten, die aus der seemännischen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ausgeschieden sind, Überbrückungsgelder und eine Leistung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie trägt damit den besonderen Belastungen in der Seeschifffahrt Rechnung. Dem Berufsseemann wird die Möglichkeit eröffnet, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus seinem Beruf auszuscheiden, indem eine Altersversorgung gewährleistet wird, die die Lücke zwischen dem Zeitpunkt der Aufgabe der Seefahrt und dem Beginn der Altersrente schließt. Die Seemannskasse bietet somit eine zusätzliche soziale Sicherung für Berufsseeleute.

Die Seemannskasse erbringt ihre Leistungen weltweit.

Für Überbrückungsgeld aus Seemannskasse ist ein Antrag erforderlich

Die Überbrückungsgelder und die Leistung nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden auf Antrag gezahlt. Wir empfehlen, den Antrag möglichst rechtzeitig vor dem Ausscheiden aus der Seefahrt bzw. dem Beginn der Rente zu stellen, da der Beginn der Leistung auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt. Grundsätzlich kann der Antrag zunächst formlos gestellt werden; das Antragsformular muss dann nachgereicht werden. Wir empfehlen, den Antrag in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) zu stellen. Anträge können auch bei allen Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden abgegeben werden.

Antragsformulare und weitere Dokumente der Seemannskasse finden Sie auf der Website der KBS.

bild seemannskasse

Beiträge und Leistungen

Die Seemannskasse finanziert sich über Beiträge, die von den bei ihr versicherten Seeleuten und den Unternehmern gezahlt werden.

Die Leistungen der Seemannskasse stellen Versorgungsleistungen dar, die der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.

Darüber hinaus sind sie Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz und damit grundsätzlich steuerpflichtig.

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Beginn der Leistungen aus der Seemannskasse

Die Seemannskasse zahlt das Überbrückungsgeld und die ergänzenden Leistungen grundsätzlich nach Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch ab dem Tage der Antragstellung.

Bestand in dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde ein Anspruch auf das Überbrückungsgeld oder eine als Überbrückungsgeld gezahlte ergänzende Leistung, beginnt die Leistung nach Erreichen der Regelaltersgrenze erst mit Ablauf des betreffenden Monats. Bei verspäteter Antragstellung beginnt sie mit dem Antragstag.

Das Überbrückungsgeld nimmt an den Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht teil.

Die Vorschriften des Versorgungsausgleichs im Falle einer Ehescheidung und des Ehegattensplittings finden auf das Überbrückungsgeld keine Anwendung.

Haben Seeleute die Wartezeit für das Überbrückungsgeld erfüllt, können sie neben der Auskunft über die Höhe ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Information über das Überbrückungsgeld erhalten. Wurde noch keine Rentenauskunft erteilt, können Seeleute diese bei der Deutschen Rentenversicherung-Knappschaft-Bahn-See beantragen. Sie werden dann auch über die voraussichtliche Höhe des Überbrückungsgeldes informiert. Für eine verbindliche Information muss das Rentenversicherungskonto geklärt sein. Die Auskünfte beziehen sich immer auf den jeweiligen Stand des Rentenkontos. Zukünftige Rentenversicherungszeiten können nicht – auch nicht als Prognose – in die Auskünfte einbezogen werden.

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