Regionaldirektion Nord
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20359 Hamburg
Bereich Rente
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E-Mail: rentenversicherung@kbs.de
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung - Grundpfeiler der Alterssicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Sozialversicherungszweig und sorgt dafür, dass Millionen von Menschen in Deutschland im Alter finanziell versorgt sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich in zwei Arten unterteilen:
- Rehabilitation
- Rente
Die Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Darüber hinaus werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten und Renten wegen Todes gezahlt.
Für Seeleute ist die Knappschaft-Bahn-See zuständig
Die gesetzlichen Renten werden in Deutschland von verschiedenen Rentenversicherungsträgern ausgezahlt. Für versicherungspflichtige Seeleute auf Seeschiffen unter deutscher Flagge ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) zuständig.
Viele Seeleute, die auf deutschen Schiffen beschäftigt waren, verbringen ihren Lebensabend nicht innerhalb Deutschlands. Bei der Rentenversicherung ist es möglich, deutsche Rentenleistungen auch im Ausland zu beziehen. Die KBS zahlt in über 110 Staaten der Welt deutsche Renten.
Die KBS ist außerdem der Ansprechpartner für ihre Kunden bei sämtlichen Regelungen des überstaatlichen Rechts, d.h. den EU-Rechtsanwendungen innerhalb der anderen 27 EU-Staaten, gegenüber den 3 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und gegenüber der Schweiz. Darüber hinaus werden Versicherte im Rahmen von insgesamt 15 bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Staaten innerhalb und außerhalb Europas betreut.
Kontakt
Die KBS hat unter der Nummer 0800 1000 480 80 ein kostenloses Servicetelefon für alle Fragen zur gesetzlichen Rente eingerichtet.