Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Regionaldirektion Nord
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg

Stefanie Bruns
Telefon: +49 40 30 388-19 50
E-Mail: stefanie.bruns@kbs.de

Meldeverfahren für Seeleute

Besonderes Meldeverfahren für Seeleute

Für jeden Arbeitnehmer sind Meldungen für die Sozialversicherung an die jeweilige Krankenkasse zu erstatten. Das Meldeverfahren ist in der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung  (DEÜV) geregelt. Für Seeleute gelten Sonderregelungen. Die Meldungen müssen zusätzliche Angaben über:

  • die Berufsgruppe,
  • die Fahrzeuggruppe,
  • das Befähigungszeugnis und
  • die Versicherungsart (Beschäftigung auf Schiffen im Erstregister, Zweitregister, Versicherung im Rahmen der Ausstrahlung oder auf Antrag)

enthalten. Aufgrund dieser zusätzlichen Angaben wird die Versicherungszeit im Rentenkonto als Seefahrtzeit gekennzeichnet und dient somit als Versicherungsnachweis für die Ansprüche aus der Seemannskasse. Außerdem dienen die zusätzlichen Angaben statistischen Zwecken, welche zum Beispiel für das „Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt“ benötigt werden.

Weitergehende Informationen über das Melde- und Beitragsverfahren für Seeleute finden Sie auf der Website der Knappschaft Bahn See.

(nach oben)

bild meldeverfahren für selleute

Arbeitsunfälle müssen gemeldet werden

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle ihrer Arbeitnehmer zu melden, wenn ein Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben. Für die Meldung von Arbeitsunfällen von Seeleuten gibt es mehrere Wege:

  1. in Papierform oder digital über das Portal "BGdirekt" an die BG Verkehr oder
  2. über das Online-Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

 

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Rubrik "Unfallversicherung".

(nach oben)