Beitragssätze in der Sozialversicherung für das Jahr 2025

Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz (exkl. jeweiliger Zusatzbeitrag) 14,60 %
Anteil Arbeitnehmer 7,30 %
Zzgl. Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer (variiert je nach Krankenkasse) Link
Anteil Arbeitgeber 7,30 %
Pflegeversicherung
Kinderlose insgesamt 4,20 %
Anteil Arbeitnehmer 2,40 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 1 Kind insgesamt 3,60 %
Anteil Arbeitnehmer 1,80 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 2 Kindern insgesamt 3,35 %
Anteil Arbeitnehmer 1,55 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 3 Kindern insgesamt 3,10 %
Anteil Arbeitnehmer 1,30 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 4 Kindern insgesamt 2,85 %
Anteil Arbeitnehmer 1,05 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern insgesamt 2,60 %
Anteil Arbeitnehmer 0,80 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Sachsen (hat bei Einführung der PV keinen Feiertag gestrichen,
weshalb die Arbeitnehmer einen höheren Anteil zahlen.)
3,60 %
Anteil Arbeitnehmer 2,30 %
und Zuschlag (+0,40 %)
bzw. Abzug (–0,25 % je Kind, s.o.))
Anteil Arbeitgeber 1,30 %
Rentenversicherung
Allgemeine Rentenversicherung 18,60 %
Anteil Arbeitnehmer 9,3 %
Anteil Arbeitgeber 9,3 %
Seemannskasse
Beitragssatz 4,00 %
Anteil Arbeitnehmer 2,00 %
Anteil Arbeitgeber 2,00 %
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz 2,60 %
Anteil Arbeitnehmer 1,30 %
Anteil Arbeitgeber 1,30 %
See-Unfallversicherung
Seit dem 1. Januar 2022 errechnen sich die Beiträge für Seeleute und für Landbeschäftigte wie folgt:

(Entgelte* x Gefahrklasse x Beitragsfuß**) : 1.000 = Beitrag

*Entgelte = D-Heuern oder DJEK oder Versicherungssumme oder Lohnsumme
** Der Beitragsfuß für 2024 ist 2,75.
Weitere Informationen zum Gefahrentarif finden Sie auf der Website der BG Verkehr.

Gefahrentarifstelle Gewerbezweig Gefahrklasse
880 Unternehmen und Einrichtungen von Seefahrtsunternehmen an Land 1,71
890,1 Seefahrtsunternehmen (Besatzungsmitglieder in der Personen-, Handels-, Offshore-, Bäder- und Fährschifffahrt, in Schlepp-, Bergungs- und Tauchunternehmen, in der Großen Hochseefischerei, in Segelschulen und auf Privat-Yachten und Kanalsteurer sowie in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei ohne Länderzuschuss) 10,14
890,2 Seefahrtsunternehmen mit Länderzuschuss (Kleine Hochsee- und Küstenfischerei sowie Fischer ohne Fahrzeug) 10,14* Die Reduzierung des Beitrags durch den Länderzuschuss wird nicht durch die Gefahrklasse abgebildet, sondern erfolgt im Zuge der Beitragsberechnung. 

Umlagesätze
Umlage 1 = Krankheit, Kur (Erstattungssatz 80%) 1,10 %
Umlage 2 = Mutterschutz (Erstattungssatz 100%) 0,22 %

Stand 20.12.2024; alle Angaben ohne Gewähr