Aktuelle Beiträge · Rechengrößen

Beitragssätze in der Sozialversicherung für das Jahr 2025

Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz (exkl. jeweiliger Zusatzbeitrag) 14,60 %
Anteil Arbeitnehmer 7,30 %
Zzgl. Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer (variiert je nach Krankenkasse) Link
Anteil Arbeitgeber 7,30 %
Pflegeversicherung
Kinderlose insgesamt 4,20 %
Anteil Arbeitnehmer 2,40 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 1 Kind insgesamt 3,60 %
Anteil Arbeitnehmer 1,80 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 2 Kindern insgesamt 3,35 %
Anteil Arbeitnehmer 1,55 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 3 Kindern insgesamt 3,10 %
Anteil Arbeitnehmer 1,30 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 4 Kindern insgesamt 2,85 %
Anteil Arbeitnehmer 1,05 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern insgesamt 2,60 %
Anteil Arbeitnehmer 0,80 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Sachsen (hat bei Einführung der PV keinen Feiertag gestrichen, weshalb die Arbeitnehmer einen höheren Anteil zahlen.) 3,60 %
Anteil Arbeitnehmer 2,30 %
und Zuschlag (+0,40 %)
bzw. Abzug (–0,25 % je Kind, s.o.))
Anteil Arbeitgeber 1,30 %
Rentenversicherung
Allgemeine Rentenversicherung 18,60 %
Anteil Arbeitnehmer 9,3 %
Anteil Arbeitgeber 9,3 %
Seemannskasse
Beitragssatz 4,00 %
Anteil Arbeitnehmer 2,00 %
Anteil Arbeitgeber 2,00 %
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz 2,60 %
Anteil Arbeitnehmer 1,30 %
Anteil Arbeitgeber 1,30 %
See-Unfallversicherung
Seit dem 1. Januar 2022 errechnen sich die Beiträge für Seeleute und für Landbeschäftigte wie folgt:

(Entgelte* x Gefahrklasse x Beitragsfuß**) : 1.000 = Beitrag

*Entgelte = D-Heuern oder DJEK oder Versicherungssumme oder Lohnsumme
** Der Beitragsfuß für 2023 ist 2,75. Der Vorschuss-Beitragsfuß für 2024 ist 2,89.
Weitere Informationen zum Gefahrentarif finden Sie auf der Website der BG Verkehr.

Gefahrentarifstelle Gewerbezweig Gefahrklasse
880 Unternehmen und Einrichtungen von Seefahrtsunternehmen an Land 1,71
890,1 Seefahrtsunternehmen (Besatzungsmitglieder in der Personen-, Handels-, Offshore-, Bäder- und Fährschifffahrt, in Schlepp-, Bergungs- und Tauchunternehmen, in der Großen Hochseefischerei, in Segelschulen und auf Privat-Yachten und Kanalsteurer sowie in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei ohne Länderzuschuss) 10,14
890,2 Seefahrtsunternehmen mit Länderzuschuss (Kleine Hochsee- und Küstenfischerei sowie Fischer ohne Fahrzeug) 10,14* Die Reduzierung des Beitrags durch den Länderzuschuss wird nicht durch die Gefahrklasse abgebildet, sondern erfolgt im Zuge der Beitragsberechnung. 

Umlagesätze
Umlage 1 = Krankheit, Kur (Erstattungssatz 80%) 1,10 %
Umlage 2 = Mutterschutz (Erstattungssatz 100%) 0,22 %

Stand 20.12.2024; alle Angaben ohne Gewähr

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bild aktuelle beiträge und rechengrößen

Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025

  Bezugsgröße - § 18 SGB IV – in EUR Beitragsbemessungsgrenze in EUR
Kranken- und Pflegeversicherung

Gesamte Bundesrepublik

3.745,00 / Monat

44.940,00 / Jahr

5.512,50 / Monat

66.150,00 / Jahr

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Gesamte Bundesrepublik

3.745,00 / Monat

44.940,00 / Jahr

8.050,00 / Monat

96.600,00 / Jahr

Seemannskasse

Gesamte Bundesrepublik

-

8.050,00 / Monat

96.600,00 / Jahr

 
Unfallversicherung: Höchstjahresarbeitsverdienst

Höchstarbeitsverdienst (je Arbeitnehmer)

96.000,00 EUR

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Allgemeine Grenze

73.800,00 EUR

Bordverpflegung – Beköstigungssätze

Vollverpflegung monatlich

333,00 EUR

Mittag- und Abendessen jeweils monatlich

132,00 EUR

Frühstück monatlich

69,00 EUR

Aktueller Umrechnungskurs für nichtdeutsche Seeleute auf ISR-Schiffen (§ 17a SGB IV)

Referenzkurs EZB Oktober 2024

Gültig 1.1.-31.03.2025

1 USD = 0,9171 €

1 € = 1,0904 USD

Referenzkurs EZB Juli 2024

Gültig 1.10.-31.12.2024

1 USD = 0,9222 €

1 € = 1,0844 USD

Referenzkurz EZB April 2024

Gültig 1.7.-30.9.2024

1 USD = 0,9321 €

1 € = 1,0728 USD

Stand 20.12.2024; alle Angaben ohne Gewähr

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