Mitgliedschaft
Seeleute mit Wohnsitz in Deutschland und in der EU sind in der Arbeitslosenversicherung versichert
Seeleute,
- die auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge tätig sind und
- ihren Wohnsitz in Deutschland oder in der EU oder im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
haben, sind automatisch - kraft Gesetzes - über ihren Arbeitgeber in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichert.
In der Arbeitslosenversicherung nicht versichert sind Seeleute, die:
- im Rahmen eines Mini-Jobs mit einem Verdienst bis zu 450,- EUR monatlich (geringfügige Beschäftigung) beschäftigt sind oder
- als Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder als ordentlich Studierender einer Hochschule bzw. Fachhochschule beschäftigt sind oder
- das Lebensalter für die Regelaltersrente erreicht haben.