Arbeitslosenversicherung
Arbeitsförderung soll Arbeitslosigkeit verhindern
Die Arbeitslosenversicherung - oder auch Arbeitsförderung genannt - ist eine der Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage der Arbeitslosenversicherung ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).
Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.