Sozialversicherung

Umfassender Schutz für Seeleute in der deutschen Sozialversicherung

Kein Seemann denkt gerne daran, was passiert, wenn man durch einen Arbeitsunfall auf See schwer verletzt wird. Da ist es gut zu wissen, dass alle Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind. Viele Seeleute profitieren zusätzlich von der deutschen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Seemannskasse.

Der Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist ein echtes Plus: Die Leistungen im Fall der Fälle sind so umfangreich, das private Versicherer sie nicht anbieten könnten. Bei schweren Arbeitsunfällen kümmern sich speziell geschulte Mitarbeiter um die Verletzten und sorgen dafür, dass die Betroffenen möglichst wieder in ihren Beruf zurückkehren können.

Auch für Seeleute, die Opfer eines Piraterie-Überfalls geworden sind oder die das Ertrinken von Schiffbrüchigen oder Flüchtlingen mitansehen mussten, steht Hilfe bereit: Die "Trauma Lotsen" der Berufsgenossenschaft kümmern sich um Seeleute mit seelischem Schock.

Die deutsche Krankenversicherung ist bei europäischen Seeleuten sehr beliebt, da viele ihrer Familienmitglieder gleich mitversichert werden können.

Die Seemannskasse bietet älteren Seeleuten eine zusätzliche Absicherung am Ende ihres Arbeitslebens. Langjährige Berufsseeleute erhalten ab dem 56. Lebensjahr bis zur Rente ein monatliches Überbrückungsgeld, das umgangssprachlich auch „Seemannsrente“ genannt wird.

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