Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Telefon: +49 40 31 90 - 83 11
24/7-Rufbereitschaft: +49 170 58 65 67 5
E-Mail: posteingang@bsu-bund.de

Seeunfälle

Aus Unfällen die richtigen Lehren ziehen

Leben schützen, Umweltverschmutzungen vermeiden und die Sicherheit der Seefahrt erhöhen – das sind die Ziele der Seeunfall-Untersuchung. Dabei gilt der Grundsatz: Jeder Unfall auf See ist einer zu viel. Die Unfall-Untersucher ermitteln die Umstände, Ursachen und begünstigenden Faktoren von Seeunfällen und entwickeln aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen Empfehlungen zur Verhinderungen von Schiffsunglücken und Personenschäden. Die richtigen Lehren aus einem Unfall zu ziehen ist der wichtigste Zweck der Seeunfall-Untersuchung, ausdrücklich nicht jedoch das Feststellen von Verschulden, Haftung oder Ansprüchen.

Die wichtigsten Prinzipien der Seeunfall-Untersuchung sind:

  • Alleiniges Ziel ist die Verhinderung künftiger Unfälle mittels Sicherheitsempfehlungen und Lessons Learned.
  • Die Untersuchung ist unabhängig und überparteilich.
  • Die Untersuchung ist getrennt von anderen Untersuchungsverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft, Versicherung, Entzug der Befähigung).
  • Berichte und Erkenntnisse der Seeunfall-Ermittler sollen nicht in gerichtlichen Verfahren genutzt werden.
  • Erkenntnisse sind vertraulich zu behandeln, es gibt kein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht.

Seeunfälle und sonstige Vorkommnisse

Bei der Seeunfall-Untersuchung werden Seeunfälle sowie "sonstige Vorkommnisse" im Seeverkehr (z. B. Beinahe-Unfälle) untersucht. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Seeunfällen, schweren und sehr schweren Seeunfällen. Ein sehr schwerer Seeunfall liegt dann vor, wenn es zu einem Totalverlust des Schiffes, zum Tod eines Menschen oder zu einer erheblichen Umweltverschmutzung kommt. Sehr schwere Seeunfälle müssen immer untersucht werden; bei anderen Seeunfällen richtet sich die Entscheidung über eine Untersuchung nach der Schwere des Seeunfalls, des Schiffstyps und der Ladung sowie nach der Frage, ob die Untersuchungsergebnisse künftige Seeunfälle mitverhindern können.

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Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)

In Deutschland ist die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) mit Sitz in Hamburg für die Untersuchung von Seeunfällen zuständig. Die BSU erfasst und untersucht alle Arten von Seeunfällen:

  • von Seeschiffen unter Deutscher Flagge weltweit und
  • von Seeschiffen unter ausländischer Flagge innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer sowie in bestimmten Fällen auch innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

Die BSU ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums und unterliegt dessen Aufsicht. Sie ist allerdings weisungsfrei, ob und wie sie Seeunfälle untersucht und welche Inhalte ihre Untersuchungsberichte und anderen Veröffentlichungen haben. Die BSU kann für ihre Untersuchungen alle erforderlichen Auskünfte einholen, Zeugen und Sachverständige vernehmen, Akten und Urkunden anfordern und Experten aus der Praxis hinzuziehen.

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Berichte, Empfehlungen, Lessons Learned

Die BSU veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Untersuchungen in Untersuchungsberichten, die nach Möglichkeit Sicherheitsempfehlungen enthalten sollen. Vor dem Abschluss eines Berichts erhalten die Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die BSU soll ihren Untersuchungsbericht spätestens nach 12 Monaten nach einem Seeunfall veröffentlichen; ist die nicht möglich, wird bei schweren und sehr schweren Seeunfällen ein Untersuchungs-Zwischenbericht herausgegeben. Sind dagegen die Untersuchungsergebnisse nicht von besonderer Bedeutung für die Sicherheit des Seeverkehrs, erfolgt nur ein summarischer Bericht.

Nach Abschluss einer Untersuchung prüft die BSU, ob sich aus den gewonnenen Erkenntnissen allgemeine Sicherheitshinweise ableiten lassen. Mit ihren "Lessons Learned" richtet sich die BSU an einen größeren Adressatenkreis, um auf Sicherheitslücken oder bestehende Risiken aufmerksam zu machen.

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Meldepflichten bei einem Seeunfall

Schiffsführer von Seeschiffen unter Deutscher Flagge (einschließlich Traditionsschiffen und Sportfahrzeugen) sind verpflichtet, "jedes das Schiff betreffende für die Seesicherheit bedeutsame Ereignis" an die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) zu melden. Darunter fallen unter anderem der Tod oder die schwere Verletzung eines Menschen, der Verlust des Schiffes oder ein Schaden daran, ein Umweltschaden oder ein Ereignis, durch das ein Schiff oder ein Mensch in Gefahr gerät oder ein schwerer Schaden verursacht werden könnte (§ 7 Absatz 2 Verordnung über die Sicherung der Seefahrt). Meldepflichtig sind darüber hinaus die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, die Klassifikationsgesellschaften, die Lotsen sowie die Schifffahrtspolizeibehörden des Bundes.

Seeunfälle sollen über die Fragebögen der BSU gemeldet werden.

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Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Seeunfall-Untersuchung sind vor allem:

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Mehr Informationen

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