BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
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Thomas Crerar
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Container-Beladung

Packen und Sichern von Gütern in Containern

Jeder kennt es von zu Hause, wenn er mit dem Auto in den Urlaub fährt: das richtige Beladen des PKW ist eine Kunst. Dasselbe gilt auch für das Beladen von Containern mit Gütern. Die Interessen der Ladungsbeteiligten können dabei unterschiedlich sein: Der Befrachter möchte möglichst viel Ladung im Container unterbringen, den Reeder interessiert vor allem die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts des Containers. Eine falsche Gewichtsverteilung, fehlende Ladungssicherung oder eine Überladung des Containers können nicht nur zur Beschädigung der Fracht führen, sondern auch die Stabilität eines Seeschiffes gefährden. Bei falscher Stauung können Container im Sturm über Bord gehen – ein hohes Sicherheitsrisiko für die Schifffahrt, zumal verlorengegangene Container meistens nur knapp über der Wasseroberfläche schwimmen und dadurch kaum sichtbar sind.

Mit dem „Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units“, kurz: CTU-Code, haben die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO, die Internationale Arbeitsorganisation ILO und die UN-Wirtschaftskommission für Europa UNECE einen Leitfaden für die Praxis zum sicheren Beladen von Transporteinheiten wie zum Beispiel Container verabschiedet. Der CTU-Code unterstützt Speditionen und Befrachter, wie Packstücke in Containern ordnungsgemäß gestaut und gesichert werden. Der CTU-Code, auf Deutsch: "Verfahrensregeln für das Packen von Güterbeförderungseinheiten", dokumentiert den derzeitigen Stand der Technik beim Packen und Sichern von Ladung.

Weitere Informationen zum Beladen von Containern enthält außerdem die Website www.containerhandbuch.de der deutschen Transportversicherer.

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bild container-beladung

Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern

Im Januar 2007 strandete  das Containerschiff „MSC Napoli“ vor der südenglischen Küste. Während der Bergung ließ das Bergungsunternehmen die Container wiegen. Dabei stellte sich heraus, dass viele Container deutlich schwerer waren als in den Ladungspapieren angegeben. Bei einem Container betrug die Gewichtsdifferenz sogar 20 Tonnen.

Die Überladung von Containern gefährdet die Stabilität von Schiffen und stellt damit ein hohes Risiko dar. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO hat daher neue Regelungen zum Wiegen von Containern in Kap. VI Regel 2 des SOLAS-Übereinkommens aufgenommen. Die IMO stellt hierzu weitere Informationen auf Ihrer Homepage zur Verfügung.

Aufgrund der Änderung muss für Frachtcontainer, die auf SOLAS-Schiffe, verladen werden, die verifizierte Bruttomasse dokumentiert sein. Anderenfalls darf der Frachtcontainer nicht verladen werden. 

Die SOLAS-Änderung ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Konkretisiert wird die Neuregelung durch "Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern (MSC.1/Rundschreiben 1475)". Die Änderung der SOLAS-Regelungen ist durch Aufnahme in die Anlage zum Schiffsicherheitsgesetz in Deutschland umgesetzt worden. 

Zuständig für die Umsetzung in Deutschland ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr.

Hierzu zählen insbesondere: 

  • Festlegung der Genauigkeitsklassen zu verwendender Waagen bei der Bestimmung der Bruttomasse 
  • Regelung zur Zertifizierung in den Unternehmen soweit die Bruttomasse durch Berechnung bestimmt werden soll (sog. "Methode 2") 

Die BG Verkehr hat hierzu in Abstimmung mit den europäischen Nachbarhäfen folgende Festlegungen getroffen: 

  • Bei der Verwiegung des gesamten beladenen Containers (Methode 1) ist eine Waage der Genauigkeitsklasse IIII oder höher nach der Richtlinie 2014/31/EG zu verwenden. Die Verwiegung auf einem Fahrgestell oder Anhänger ist grundsätzlich möglich. Dabei ist Ziff. 11.1 der "Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern (MSC.1/Rundschreiben 1475)" zu beachten 
  • Befrachter, die die Bruttomasse durch Berechnung der einzelnen Bestandteile bestimmen wollen (Methode 2), können die Zertifizierung im Rahmen einer vorhandenen Zertifizierung (ISO, AEO) und unter Beibehaltung bereits entwickelter Geschäftsprozesse sicherstellen. Bei Verwiegungen ist eine Waage der Genauigkeitsklasse III der Richtlinie 2014/31/EG zu verwenden. 

Für Befrachter, die nicht über diese Möglichkeit verfügen, hat die BG Verkehr ein zugelassenes Verfahren zur Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 entwickelt.

Spezielle Zulassungsverfahren bei der BG Verkehr wird es weder hinsichtlich der Zertifizierung noch für die Verwendung von Wiegevorrichtungen geben.

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Aktuelle Fragen und Antworten (FAQ)

In unseren "FAQs" geben wir ausführliche Auskünfte über die verschiedenen Methoden und Vorgaben bei der Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern.

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