Referat S14
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Dr. Anja Eikermann
Telefon: +49 40 3190-7420
E-Mail: maritime.security@bsh.de
Gefahrenabwehr (ISPS)
- Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code)
- ISPS-konforme Hafenanlagen
- Beauftragte für die Gefahrenabwehr
- Anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr/Recognised Security Organisation (RSO)
Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code)
Für Schiffe und Hafenanlagen gelten weltweit umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, die von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) erarbeitet wurden, um die maritime Gefahrenabwehr zu verbessern. Der ISPS-Code findet Anwendung u.a. auf Frachtschiffe mit einer Tonnage ab 500 BRZ und Fahrgastschiffe in internationaler Fahrt sowie Hafenanlagen, an denen die genannten Schiffe abgefertigt werden.
Die folgenden Seiten informieren über den Teil des Sicherheitskonzeptes, der sich auf die Gefahrenabwehr auf Schiffen bezieht. Sie finden Informationen zu einzelnen Sicherheitsmaßnahmen, zu Anforderungen und Meldepflichten; es werden Muster, Vordrucke und Antragsformulare zur Verfügung gestellt.
ISPS-konforme Hafenanlagen
Eine Liste der ISPS-konformen Hafenanlagen erhalten Sie im Global Integrated Shipping Information System (GISIS) der IMO (Anmeldung erforderlich).
Beauftragte für die Gefahrenabwehr
Beauftragte für Gefahrenabwehr auf dem Schiff / Ship Security Officer (SSO)
Auf jedem Schiff muss ein nach STCW ausgebildeter Beauftragter für die Gefahrenabwehr (SSO) eingesetzt werden. Er hat unter anderem die Aufgaben, die Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen, die Besatzungen an Bord zu schulen, alle sicherheitsrelevanten Ereignisse zu melden sowie die Umsetzung des Gefahrenabwehrplans mit dem CSO und dem Beauftragten für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage (PFSO) zu koordinieren. Seit dem 01.07.2009 benötigt ein SSO einen Befähigungsnachweis gemäß Regel VI/5 der Anlage zum STCW-Übereinkommen. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Ausbildung.
Beauftragte für Gefahrenabwehr im Unternehmen / Company Security Officer (CSO)
Jedes Unternehmen hat einen Beauftragten für die Gefahrenabwehr (CSO) zu benennen. Der CSO muss eine entsprechende Ausbildung an einer vom BSH anerkannten Ausbildungsstätte absolviert haben. Er hat unter anderem die Aufgabe, die Risikobewertungen für das Schiff durchzuführen, den Gefahrenabwehrplan auszuarbeiten sowie die Umsetzung des Plans an Bord als Verantwortlicher der Reederei zu überwachen.
Hier finden Sie Informationen zu den Anforderungen Anforderungen an die Fortbildung zum CSO. Das BSH erkennt auch Lehrgänge ausländischer Einrichtungen an, soweit diese den Anforderungen des "IMO-Model-Course" 3.20 (CSO) entsprechen. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Ausbildung.
Meldungen von Änderungen zum CSO gem. § 4 Abs. 2 See-Eigensicherungsverordnung (SeeEigensichV) richten Sie bitte an das BSH, Referat S42.
Anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr/Recognised Security Organisation (RSO)
Die RSO ist eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft, die den EU-Richtlinien entspricht, weltweit organisiert ist und in Deutschland eine Niederlassung unterhält. Vorrangige Aufgaben einer RSO sind die Vorprüfung der Gefahrenabwehrpläne von Schiffen und die Durchführung von ISPS-Verifikationen an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Anerkannten Stellen zur Gefahrenabwehr / Recognized Security Organizations (RSO); ebenso in dem ensprechenden Artikel im Verkehrsblatt.