ISM-Mängel bei Hafenstaatkontrollen
Hafenstaatkontrolle: Anfechtung von Mängeln und Festhaltungen
Nicht nur wir als Deutsche Flagge achten darauf, dass die Vorgaben zur Schiffssicherheit, zum Meeresumweltschutz und dem Seearbeitsrecht auf Schiffen unter Deutscher Flagge eingehalten werden, sondern auch die Hafenstaatkontrolle im Ausland (mehr Infos dazu finden Sie in unserer Rubrik "Hafenstaatkontrolle").
Sie sind in einer Reederei tätig und bei einem Ihrer deutschflaggigen Schiffe wurden bei einer Hafenstaatkontrolle zu Unrecht Mängel festgestellt? Als Deutsche Flagge unterstützen wir Sie dabei, ungerechtfertigte Mängel-Feststellungen anzufechten.
Mängel
Sind bei einer Hafenstaatkontrolle aus Ihrer Sicht Mängel zu Unrecht festgestellt worden, schildern Sie uns bitte den Sachverhalt sowie Ihre Gegendarstellung unter der E-Mail-Adresse ISM-MLC@bg-verkehr.de. Wir werden diese Informationen auswerten und bei ungerechtfertigten Mängeln Kontakt mit der jeweiligen Hafenstaatkontrollbehörde aufnehmen.
Festhaltung
Ist Ihr Schiff bei einer Hafenstaatkontrolle festgehalten worden, sind Sie in jedem Fall verpflichtet, uns das als Deutsche Flagge mitzuteilen – am einfachsten per mail unter ISM-MLC@bg-verkehr.de.
Halten Sie die Festhaltung Ihres Schiffes für nicht berechtigt, haben Sie zwei Möglichkeiten des Widerspruchs:
1. Variante: Reederei legt selbst Widerspruch ein
Als Reederei können Sie selbst Widerspruch gegen eine Festhaltung einlegen. Informationen zu den Widerspruchsfristen und -verfahren finden Sie auf den Websites der einzelnen Hafenstaatkontroll-Abkommen (MoU's).
2. Variante: Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird aktiv
Wenn Sie als Reederei keinen Widerspruch einlegen möchten, aber mit der Festhaltung Ihres Schiffes nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an uns, die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr: ISM-MLC@bg-verkehr.de. Wir werden dann die Informationen auswerten. Ist die Festhaltung auch aus unserer Sicht unberechtigt, werden wir den jeweiligen Hafenstaat um die Rücknahme seiner Festhalteverfügung bitten ("Request to reconsider detention"). Sollte diese Bitte erfolglos bleiben, kann in einigen Hafenstaatkontroll-Regimen (MoUs) ein so genanntes "Review Panel" zur Klärung der Umstände beantragt werden, die zur Festhaltung geführt haben. Informationen zu den einzelnen "Review Panels" finden Sie, wenn Sie "Review Panels" als Suchwort in unsere Dokumenten-Suche eingeben.