Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Geschäftsbereich Prävention
Ottenser Hauptstr. 54
22765 Hamburg
Referat Seeschifffahrt und Fischerei
Telefon: +49 40 39802754
Fax: +49 40 39801999
E-Mail: seeschifffahrt@bg-verkehr.de
Arbeitsschutzbehörden der Länder
Liste der Arbeitsschutzbehörden der Küsten-Bundesländer:
Kontaktdaten der Arbeitsschutzbehörden
Fachkraft Arbeitssicherheit
- Pflicht für Unternehmen
- Fachkräfte Arbeitssicherheit in der Seeschifffahrt
- Sicherheitsbeauftragte an Bord
- Kontakt
Unternehmen müssen über Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen
Nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes hat ein Arbeitgeber "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen. Diese Fachkräfte sollen den Arbeitgeber und die sonst für Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit beraten.
Weitergehende Informationen zur Fachkraft Arbeitssicherheit finden Sie unter Sifa-online.
Fachkräfte Arbeitssicherheit in der Seeschifffahrt
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (früher FASI, heute Sifa) gab es in der Seeschifffahrt früher in zwei Varianten:
- als "Bordfachkraft Arbeitssicherheit" und
- und als "Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Seebetrieb".
Diese frühere Zweiteilung ist inzwischen weggefallen. Die Ausbildung zur Bordfachkraft wird nicht mehr akzeptiert und wird auch nicht mehr angeboten. Die frühere Fachkraft für den Seebetrieb wird dagegen wegen ihrer umfangreicheren Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) Sicherheitsfachkraft anerkannt. Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr, Geschäftsbereich Prävention) bietet eine schifffahrtsspezifische Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft an.
Sicherheitsbeauftragte an Bord
Über die Fachkraft Arbeitssicherheit hinaus ist auf jedem Schiff mit mehr als fünf Besatzungsmitgliedern ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Seine Tätigkeit ist für jedes Unternehmen verbindlich vorgeschrieben und soll den Kontakt zur Praxis sicherstellen. Sicherheitsbeauftragte können – müssen aber nicht – bei der BG Verkehr einen einwöchigen Lehrgang belegen, um sich mit ihren Aufgaben vertraut zu machen. Rechtsgrundlage für den Sicherheitsbeauftragten ist § 116 des Seearbeitsgesetzes, der als speziellere Regelung dem § 22 Absatz 1 Satz 1 des SGB VII vorgeht.
Kontakt
Die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer sind für die Kontrolle zuständig, ob Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Landbetrieben bestellt worden sind. Die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer richtet sich nach dem Sitz des Reeders. Die Stadt Hamburg führt auf ihrer Webseite eine Liste der für die Seeschifffahrt zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Küsten-Bundesländer mit ihren Kontaktdaten.
Daneben berät die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (Referat Seeschifffahrt des Geschäftsbereiches Prävention) Unternehmen zur Thematik Fachkraft Arbeitssicherheit in der Seeschifffahrt und bietet entsprechende schifffahrtsspezifische Schulungen an.