BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Seeärztlicher Dienst
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Beate Bahl
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Jörg Labrenz
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Medizinische Ausstattung · Räumlichkeiten

Optimale medizinische Ausstattung an Bord von deutschen Seeschiffen

Nach dem internationalen Seearbeitsübereinkommen haben Seeleute einen Anspruch darauf, an Bord eines Seeschiffes soweit wie möglich einen vergleichbaren medizinischen Standard wie "im Allgemeinen den Arbeitnehmern an Land" vorzufinden.

Bis auf wenige Ausnahmen - zum Beispiel Kreuzfahrtschiffe - sind auf Seeschiffen keine Schiffsärzte an Bord. Die medizinische Betreuung wird entweder durch den Kapitän oder bei größeren Schiffen durch einen Nautischen Schiffsoffizier wahrgenommen. Die medizinische Ausstattung an Bord ist daher darauf ausgerichtet, dass auch medizinische Laien mit einer speziellen medizinischen Grundausbildung erkrankte oder verletzte Personen an Bord medizinisch versorgen können.

Aktueller Stand der medizinischen Ausstattung an Bord

Die medizinische Ausstattung auf Seeschiffen unter deutscher Flagge ist optimal auf die Bedürfnisse von Seeleuten ausgerichtet. Die Ausstattung variiert je nach Fahrtgebiet und Personenzahl an Bord und wird laufend an den medizinischen Fortschritt angepasst.

Aktuelle medizinische Ausstattung Deutsche Flagge

Die Änderungen des aktuellen Stands zur Vorversion haben wir Ihnen in einer Übersicht zusammengestellt.

Die Fahrtgebiete für die medizinische Ausstattung finden Sie in unseren Karten:

bild medizinische ausstattung 

Der Stand der medizinischen Ausstattung wird vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" ermittelt und festgelegt. Der Ausschuss besteht aus kompetenten Experten der maritimen Medizin in Deutschland sowie Nautikern und einem Juristen. Weitere Informationen über den Ausschuss finden Sie in einem Flyer des Bundesverkehrsministeriums.

Zur medizinischen Ausstattung an Bord gehören:

  • Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel,
  • Medizinisches Handbuch See,
  • Notfalltasche mit Notfallkarten,
  • Betäubungsmittelbuch,
  • Krankenbuch,
  • Ärztliches Berichtsformular.

Erfahren Sie mehr zum "Medizinischen Handbuch See"

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Die Notfallkarten: Lebensrettende Informationen am Notfallort

Im medizinischen Notfall sind die ersten Minuten entscheidend - Soforthilfe kann Leben retten. Bei einem Unfall an Bord eines Seeschiffes kann der Weg vom Unglücksort - zum Beispiel im Maschinenraum - bis zum Bordhospital lang und zeitaufwendig sein. Für solche Fälle helfen die Notfallkarten des Seeärztlichen Dienstes bei den wichtigsten medizinischen Erstmaßnahmen vor Ort. 

Medizinische Notfallkarten © Christian Bubenzer

Die 22 Notfallkarten sind fester Bestandteil der Notfalltasche, mit der die Helfer zum Unglücksort an Bord eilen können. Die Notfallkarten sind übersichtlich gestaltet, auf das "Medizinische Handbuch See" und die in der Notfalltasche verfügbaren Medikamente und Hilfsmittel abgestimmt. 

Die Notfallkarten sind speziell für die medizinische Versorgung an Bord durch Nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne entwickelt worden. Eine Studentin der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) führte daher im Auftrag des Seeärztlichen Dienstes eine Online-Umfrage unter 125 Nautischen Offizieren und Kapitänen durch. Ziel war es, herauszufinden, welche Ansprüche die künftigen Nutzer an solche Karten haben. Die Hinweise der zukünftigen Nutzer sind in die Entwicklung der Notfallkarten eingeflossen und sorgen für einen hohen Praxisbezug.

Die Notfallkarten sind zugleich auf Deutsch (Karten-Vorderseite) und Englisch (Karten-Rückseite) und über den Akamedica-Shop zu beziehen

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Die Notfalltasche: Alle wichtigen Medikamente und Hilfsmittel vor Ort

Notfalltasche © Christian Bubenzer

Der Inhalt der Notfalltasche und die Notfallkarten ermöglichen notwendige Sofortmaßnahmen an Bord und helfen dabei, Verletzte oder akut Erkrankte für den Transport in das Bordhospital zu stabilisieren. Dort steht den Nautischen Offizieren und Kapitänen zur weiteren Behandlung das umfassende "Medizinische Handbuch See" zur Verfügung.

Die Notfalltasche besteht aus vier farblich gekennzeichneten Modulen, die für einen schnellen Überblick sorgen. Das blaue Modul enthält beispielsweise Medikamente für Atemwegserkrankungen, das rote Modul Medikamente für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Notfallkarten beziehen sich auf dieses Farbsystem. Dadurch kann der behandelnde Schiffsoffizier die benötigten Medikamente schnell in der Notfalltasche finden. 

Die Notfalltasche - und damit auch die Notfallkarten - sind für die Deutsche Flagge vorgeschrieben auf:

  • allen international fahrenden Handelsschiffen,
  • national und küstennah fahrenden Handelsschiffen ab 100 Personen und
  • Fischereifahrzeugen in der Kleinen und Großen Hochseefischerei

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Medizinische Räumlichkeiten sind auf Ausstattung abgestimmt

Der Ausschuss für medizinische Ausstattung hat Empfehlungen zur Einrichtung der medizinischen Räumlichkeiten auf Kauffahrteischiffen unter deutsche Flagge veröffentlicht. An diesen können Sie sich bei Einflaggung oder Neubau orientieren. Diese Empfehlungen sind rechtlich nicht verpflichtend. Verpflichtend ist der Unterabschnitt 7 "Medizinische Räumlichkeiten" der Seeunterkunftsverordnung.

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bild medizinische räumlichkeiten

Behandlungsraum zur medizinischen Versorgung

Nach § 22 der See-Unterkunftsverordnung ist ein Behandlungsraum (im englischen als hospital accomodation bezeichnet) vorgeschrieben für:

  • alle Schiffe in der weltweiten Fahrt,
  • Schiffe mit 15 oder mehr Personen an Bord mit einer Reisedauer von mehr als drei Tagen,
  • Fahrgastschiffe in weltweiter Fahrt und in der Europäischen Fahrt (in § 46 Absatz 1 des Seearbeitsgesetzes näher beschrieben) und
  • Fischereifahrzeuge in der Großen Hochseefischerei.

In dem Behandlungsraum werden Personen an Bord medizinisch betreut. Mit Hilfe einer Kommunikationsausrüstung wird eine direkte funk- oder satellitenfunkärztliche Beratung ermöglicht. Behandlungsräume sind leicht zugänglich und auf dem Stand der Technik. Der Apothekenschrank (Bordapotheke) muss in dem Behandlungsraum aufgestellt sein; die Arzneimittel müssen nach einem vorgegebenen Stauplan (wird durch den Fachausschuss festgelegt) einsortiert werden.

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Zusätzlicher Krankenraum zur Separierung erkrankter Personen

Schiffe mit Behandlungsraum müssen – mit Ausnahme von Fahrgastschiffen in der Europäischen Fahrt mit weniger als 12 Stunden Reisedauer – zusätzlich über einen Krankenraum verfügen. Damit sollen Erkrankte mit ansteckenden Krankheiten separiert werden können, um die Weiterverbreitung der Krankheitserreger zu verhindern.

In dem Ein- oder Zweibett-Krankenraum befinden sich ein Handwaschbecken, entweder eine Badewanne oder eine Dusche und ein separater Toilettenraum.  Beide Räume sind mit Telefon oder Rufanlage ausgestattet. Auf Schiffen mit bis zu 30 Personen kann auf den Krankenraum verzichtet werden, wenn all dies in Einzelschlafräumen mit abgeteilter Sanitärzelle vorhanden ist.

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