Regionaldirektion Nord
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Guido Bergel
Telefon: +49 40 30 388-19 12
E-Mail: guido.bergel@knappschaft.de
Ausländische Seeleute
Grundsatz: Deutsche Sozialversicherung für europäische Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge
Europäische Seeleute (= aus EU-/EWR-Staaten sowie aus dem Vereinigten Königreich) auf Schiffen unter deutscher Flagge sind grundsätzlich in der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Seeleute aus EU- oder EWR-Staaten sowie aus dem Vereinigten Königreich sind damit deutschen Seeleuten gleichgestellt.
Europäische Seeleute können aber beim Sozialversicherungsträger in ihrem EU-Heimatland (bzw. im Vereinigten Königreich) eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragen, wenn sie schon in ihrem Heimatland der dortigen Sozialversicherung unterliegen. In diesem Fall unterliegen diese Seeleute nicht mehr der deutschen Sozialversicherung.
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 sowie das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen stellen sicher, dass Doppelversicherungen vermieden werden und zum Beispiel Rentenanwartschaften von Seeleuten auch bei einer Tätigkeit im europäischen Ausland (Schiffe unter EU-Flagge bzw. Flagge des Vereinigten Königreichs) gesichert werden.
Im Regelfall keine deutsche Sozialversicherung für Nicht-Europäer
Nichteuropäische Seeleute ohne Wohnsitz in der EU, EWR oder in der Schweiz, die auf Seeschiffen unter deutscher Flagge fahren, sind in der deutschen gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
In der Rentenversicherung und in der Seemannskasse besteht zwar für diese Seeleute grundsätzlich Versicherungspflicht, auf Antrag des Reeders können sie jedoch von der Rentenversicherungspflicht (und damit auch von der Seemannskasse) befreit werden. Der Reeder muss den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Tätigkeitsbeginn des ausländischen Seemanns bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) stellen. Bei später eingehenden Anträgen werden die betroffenen Seeleute erst ab dem Eingangsdatum des Antrags von der Rentenversicherung und der Seemannskasse befreit.
Die Regelungen für nicht-europäische Seeleute gelten für alle Seeschiffe unter deutscher Flagge - egal, ob sie nur in einem deutschen Seeschiffsregister (Erstregister) oder auch zusätzlich im Internationalen Seeschifffahrtsregister (ISR = "Zweitregister") eingetragen sind.
Weitere Informationen zur Sozialversicherung für nicht-europäische Seeleute auf deutschflaggigen Schiffen finden Sie auf der Website der DRV-KBS unter dem Reiter "Rundschreiben und Merkblätter".
Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit anderen Staaten
Deutschland hat mit zahlreichen Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen haben auch Auswirkungen auf die Versicherung ausländischer Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge. Einige Abkommen erlauben zum Beispiel nicht die Versicherungsfreiheit in der deutschen Krankenversicherung oder die Befreiung von der deutschen Rentenversicherung auf Antrag.
In der nachfolgenden Tabelle ist aufgelistet, wann Versicherungsfreiheit in welchen Zweigen möglich ist und ob eine Befreiung von der deutschen Rentenversicherung möglich ist:
Staat | Versicherungsfreiheit in der: | Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung | ||
---|---|---|---|---|
Kranken-versicherung | Pflege-versicherung | Arbeitslosen-Versicherung | ||
Albanien |
ja |
ja |
ja |
nein |
Australien |
ja |
ja |
ja |
nein |
Bosnien u. Herzegowina |
nein |
ja |
nein |
nein |
Brasilien |
ja |
ja |
nein |
nein |
Chile |
ja |
ja |
nein |
nein |
China |
ja |
ja |
ja |
ja |
Indien |
ja |
ja |
ja |
nein |
Israel |
nein |
ja |
ja |
nein |
Japan |
ja |
ja |
nein |
nein |
Kanada |
ja |
ja |
nein |
nein |
Korea |
ja |
ja |
nein |
nein |
Kosovo |
nein |
nein |
nein |
nein |
Marokko |
nein |
ja |
nein |
nein |
Moldau |
ja |
ja |
ja |
nein |
Montenegro |
nein |
ja |
nein |
nein |
Nordmazedonien |
nein |
nein |
nein |
nein |
Philippinen |
ja |
ja |
ja |
ja |
Quebec |
ja |
ja |
nein |
nein |
Serbien |
nein |
ja |
nein |
nein |
Türkei |
nein |
ja |
nein |
nein |
Tunesien |
nein |
ja |
ja |
nein |
Uruguay |
ja |
ja |
ja |
nein |
USA |
ja |
ja |
ja |
nein |