Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S11
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Anette Claudia Scholz
Telefon: +49 40 31 90-7112
Fax: +49 40 31 90-5003
E-Mail: flaggenrecht@bsh.de

Jasmin Lohse
Telefon: +49 40 31 90-7113
Fax: +49 40 31 90-5003
E-Mail: flaggenrecht@bsh.de

Lennart Neumann
Telefon: +49 40 31 90-7115
Fax: +49 40 31 90-5003
E-Mail: flaggenrecht@bsh.de

Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)

Freiwilliger Eintrag ins ISR möglich

Eigentümer von Seeschiffen können ihr Schiff freiwillig zusätzlich in das ISR eintragen lassen. Sie können dann ausländische Seeleute zu deren Heimatlohnbedingungen beschäftigen, auch wenn das Schiff die deutsche Flagge führt.
Oberste Voraussetzung ist immer das Führen der Bundesflagge. Diese Voraussetzung wird auch mit einer Einflaggung erfüllt (z.B.: Ankauf aus dem Ausland oder Rückflaggung nach einer Ausflaggung). Weiterhin müssen die Kauffahrteischiffe im internationalen Verkehr im Sinne von § 5a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes eingesetzt werden.

Sowohl der Eintrag in das ISR als auch die Schifffahrtsförderung sind Möglichkeiten den aktuellen Herausforderungen in der Schifffahrt zu begegnen.

Das BSH als zuständige Flaggenbehörde führt auch das ISR. Es ist nicht mit einem Seeschiffsregister der Amtsgerichte vergleichbar. Vielmehr handelt es sich um einen nicht öffentlichen Anhang zum Flaggenregister. Rechtsgrundlage ist § 12 des Flaggenrechtsgesetzes.

Wollen Sie die Vorteile der deutschen Flagge nutzen und zeitgleich von günstigen Heimatheuern profitieren, dann reichen Sie bitte das Antragsformular im Original und unterschrieben beim BSH ein.