Bereich Hafenstaatkontrolle
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Geschichte · Aufgaben
Geschichte der Hafenstaatkontrollen beginnt in Europa
Im März 1978 strandete der unter der Flagge Liberias fahrende Öltanker "Amoco Cadiz" vor der Küste der Bretagne/Frankreich. Der Tanker zerbrach in drei Teile. Über 220.000 Tonnen Rohöl flossen ins Meer, tausende Seevögel starben. Ursachen des Unfalls waren der Ausfall der Ruderanlage, die ungenügende Überwachung des technischen Zustands des Schiffes, die nicht ausreichende Ausbildung der Besatzung und Mängel in der Sicherheitsorganisation an Bord.
Die Bilder der hilflosen Seevögel und verschmutzten Strände gingen um die Welt und entfachten die Diskussion über die Ursachen des Unfalls.
Dies war die Geburtsstunde der Hafenstaatkontrolle. 14 europäische Staaten vereinbarten, den Kampf gegen unsichere Schiffe, schlecht ausgebildete Besatzungen und verantwortungslose Reedereien fortan gemeinsam zu führen. Die Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (Paris Memorandum of Understanding - Paris MoU) aus dem Jahr 1982 bietet seitdem die Grundlage, Handelsschiffe unter ausländischer Flagge in den Häfen der Mitgliedsstaaten des Paris MoU ohne Voranmeldung zu kontrollieren.
Die Hafenstaatkontrollen zeigten schnell Wirkung: Die Zahl der Schiffe mit vielen schwerwiegenden Mängeln ging im Laufe der Zeit zurück. Der ständige Kontrolldruck sorgte dafür, dass sich viele Reeder mehr um ihre Schiffe kümmerten. Derzeit sind 27 Staaten in der Pariser Vereinbarung zur Hafenstaatkontrolle zusammengeschlossen.
Der schnelle und sichtbare Fortschritt im europäischen Bereich war wegweisend für die internationale Entwicklung der Hafenstaatkontrollen. Die Erfolgsgeschichte der internationalen Hafenstaatkontrolle hatte ihre Wiege in diesem Zusammenschluss.
Aufgaben der Hafenstaatkontrollen
Die Kontrolle von Schiffen auf ihre Sicherheit ist zunächst die Aufgabe der jeweiligen Flaggenstaaten. Allerdings ist die Qualität und Intensität der Überprüfungen durch die einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Hier kommen die Hafenstaatkontrollen ins Spiel: Als "zweite Verteidigungslinie" („Second Line of Defence“) ergänzen die Hafenstaatkontrollen die Überprüfungen durch die Flaggenstaaten. Kommen einzelne Flaggenstaaten ihrer Verantwortung nicht nach, fallen die Sicherheitsmängel der Schiffe spätestens bei den Hafenstaatkontrollen auf.
Die Hafenstaatkontrolleure überprüfen an Bord der Schiffe, ob die internationalen Regelwerke zur Schiffssicherheit, zur Verhütung der Umweltverschmutzung und zu den Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten eingehalten werden.
Die Kontrollen werden nach einheitlichen Besichtigungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Besichtigungen werden in eine länderübergreifende Datenbank eingetragen. Schon bevor ein Schiff in einen Hafen einläuft, kennen die Hafenstaatkontrolleure die "Geschichte" des Schiffes. Sind bei den letzten Kontrollen übermäßig viele Mängel festgestellt worden? Ist das Schiff sogar schon einmal festgehalten worden? Diese Hintergrundinformationen helfen, "Substandard-Schiffe" zu identifizieren und sie gezielt zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage der Hafenstaatkontrolle
Die Rechtsgrundlagen für die Hafenstaatkontrolle in den deutschen Häfen sind:
- das SOLAS-Übereinkommen (Kapitel 1 Regel 19),
- die IMO-Resolution A.1185(33),
- das Paris Memorandum of Understanding - (Paris MoU),
- im europäischen Recht die Richtlinie 2009/16/EG und
- im deutschen Recht § 12 der Schiffssicherheitsverordnung und § 138 des Seearbeitsgesetzes.
Weitere Hafenstaatkontroll-Abkommen auf der ganzen Welt
Weitere wichtige Zusammenschlüsse neben dem Paris Memorandum of Understanding (Paris MoU) sind:
- Viña del Mar Agreement (Lateinamerika, seit 1993)
- Tokyo MoU (Asien/Pazifik, seit 1994)
- Carribean MoU (Karibik, seit 1994)
- Mediterranean MoU (Mittelmeer, seit 1997)
- Indian Ocean MoU (Indien/Ostküste Afrika, seit 1999)
- Abuja MoU (West- und Zentralafrika, seit 1999)
- Black Sea MoU (Schwarzes Meer, seit 2000)
- Riyadh MoU (Persischer Golf, seit 2005)
Einige Mitglieder des Paris MoU sind auch in anderen Zusammenschlüssen vertreten. So ist Kanada auch im Tokio MoU. Malta und Zypern sind auch Mitglieder im Mediterranean MoU, Bulgarien und Rumänien auch im Black Sea MoU. In den USA-Häfen führt die US-Küstenwache die Hafenstaatkontrolle durch.