Wann ist meine Seelotseignung in jedem Fall ausgeschlossen?

Seelotsungeeignet ist unter anderem, wer:

  • ein sehr schlechtes Sehvermögen und Dämmerungskontrast-Sehvermögen hat,
  • eine Rot-Grün-Farbschwäche hat,
  • Sprach- oder Sprechstörungen hat, insbesondere keine klaren und verständlichen Anweisungen an Bord geben kann,
  • keine ausreichende Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems hat,
  • Medikamente einnimmt oder Gesundheitsstörungen hat, die ihn wesentlich körperlich oder geistig beeinträchtigen,
  • ein Body Mass Index von über 40 kg/m² hat.

 

Die Einzelheiten finden Sie in der Seelotseignungsverordnung und in der Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung.