Seelotsungeeignetheit

Was passiert, wenn bei mir Seelotsungeignetheit festgestellt wird?

Wenn ein Seelotse sein Zeugnis erneuern will und eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt eine Seelotsungeignetheit feststellt, dann kann der Seelotse einen Antrag auf Überprüfung beim Seeärztlichen Dienst stellen. Wird durch die Überprüfung die Ungeeignetheit bestätigt, dann stellt der Seeärztliche Dienst einen Bescheid aus, gegen den der Seelotse Widerspruch einlegen kann. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann der Seelotse vor dem Verwaltungsgericht Hamburg klagen.

 

Ist eine vorübergehende Ungeeignetheit zeitlich befristet?

Nein, ein Seelotse kann auch länger vorübergehend ungeeignet sein. Die zugelassene Ärztin oder der zugelassene Arzt soll möglichst eine Prognose abgeben, wie lange ein Seelotse vorübergehend ungeeignet sein wird. Bei einigen Gesundheitsstörungen (z. B. psychischen Erkrankungen) ist aber eine solche Prognose sehr schwierig.

 

Was passiert, wenn ein Lotse ein gültiges Zeugnis hat, aber Zweifel an seiner Seelotseignung bestehen?

Der Seeärztliche Dienst kann bei einem Seelotsen eine Untersuchung anordnen, wenn Grund zur Annahme seiner Ungeeignetheit besteht (§ 13 Absatz 4 Satz 1 Seelotsgesetz). Ergibt die Untersuchung, dass der Seelotse die Vorgaben z. B. wegen einer zwischenzeitlich eingetretenen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes nicht mehr erfüllt, erklärt der Seeärztliche Dienst das Seelotseignungszeugnis des Seelotsen für ungültig und informiert darüber die Aufsichtsbehörde.