Schwangerschaft

Schließt eine Schwangerschaft eine Seelotseignung aus?

Ja, aus medizinischen Gründen kann bei einer schwangeren Seelotsin keine Seelotseignung festgestellt werden. Die Seelots-Tätigkeit einer schwangeren Seelotsin birgt Risiken für die Seelotsin selbst, für ihr ungeborenes Kind sowie für die Sicherheit des Seeverkehrs. Einige dieser Risiken und Komplikationen können während der gesamten Schwangerschaft auftreten, andere treten üblicherweise in bestimmten Phasen der Schwangerschaft auf. Bei ungünstigen gesundheitlichen Komplikationen und je nach Position des zu lotsenden Schiffes sowie Wetterlage (z. B. Sturm, hoher Wellengang) kann nicht immer sichergestellt werden, dass die Seelotsin ihre Seelotsberatung zumindest bis zur Ablösung weiter ausführen kann. Auch die umgehende Verbringung an Land ist ggf. für mehrere Stunden nicht möglich.