Ergebnis, Wiederholung

Was wird mir als Ergebnis des Eignungstests mitgeteilt?

Die Maritime Psychologie des Seeärztlichen Dienstes teilt Ihnen das Gesamtergebnis des Eignungstests in Form eines Zielerreichungsgrades (Zahlenwert zwischen 1 und 100) schriftlich mit.

 

Wann habe ich den Eignungstest bestanden?

Sie haben den Eignungstest bestanden, wenn Sie als Zielerreichungsgrad mindestens einen Zahlenwert von 55 erreicht haben (§ 3 Absatz 4 Seelotseignungsverordnung).

 

Wer entscheidet über das Ergebnis meines Eignungstests?

Über das Gesamtergebnis entscheidet eine Eignungskommission. Diese Kommission nach § 3 Absatz 2 der Seelotseignungsverordnung besteht aus zwei Personen:

- einer Psychologin oder einem Psychologen der Maritimen Psychologie des Seeärztlichen Dienstes und

- einem von der Bundeslotsenkammer berufenen Mitglied aus dem Kreis der aktiven Seelotsinnen oder Seelotsen.

 

> Wie oft darf ich den psychologischen Eignungstest wiederholen?

Der Eignungstest darf nur einmal bei Nichtbestehen wiederholt werden (§ 3 Absatz 4 Seelotseignungsverordnung). Hierbei ist eine 12-monatige Wartezeit vorgeschrieben, bevor die Wiederholung erfolgen darf.