Wann ist meine Seediensttauglichkeit in jedem Fall ausgeschlossen?

Seedienstuntauglich ist unter anderem, wer:

  • ein sehr schlechtes Sehvermögen hat,
  • eine Rot-Grün-Farbschwäche hat (Dienstzweige "Decksdienst" und "Elektrotechnischer Dienst"),
  • erheblich körperlich beeinträchtigt ist (z. B. keine Eigenrettung möglich),
  • Medikamente einnimmt oder Gesundheitsstörungen hat, die ihn wesentlich körperlich oder geistig beeinträchtigen,
  • ein Body Mass Index von über 40 kg/m² hat,
  • eine infektiöse Darmerkrankung hat und in der Küche und im Catering arbeitet.

Die Einzelheiten finden Sie in der Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung.