BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Seeärztlicher Dienst
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 37-365
Fax: +49 40 361 37-333
E-Mail: seeaerztlicher-dienst@bg-verkehr.de
Annelie Ewen
Telefon: +49 40 361 37-252
Fax: +49 40 361 37-333
E-Mail: annelie.ewen@bg-verkehr.de
Seeärztlicher Dienst
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E-Mail: seeaerztlicher-dienst@bg-verkehr.de
Annelie Ewen
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Schiffsärzte
Schiffe mit Schiffsarzt
Schiffe mit einer Fahrtdauer von mehr als drei Tagen und mit 100 oder mehr Personen an Bord sind mit einem Schiffsarzt zu besetzen. Es dürfen nur solche Besatzungsmitglieder als Schiffsärzte eingesetzt werden, die vom Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr registriert worden sind.
Registrierung von Schiffsärzten
Ärzte müssen für eine Registrierung durch die BG Verkehr folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis der Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie oder Innere Medizin, und Vorlage der Approbationsurkunde (bitte als beglaubigte Kopie einreichen),
- Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" oder Fachkundenachweis "Rettungsmedizin",
- mindestens vierwöchige praktische Erfahrungen auf einem Seeschiff und umfassende Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst,
- Tätigkeit oder tätig werden auf einem Kauffahrteischiff unter deutscher Flagge als Schiffsarzt, insbesondere einen Heuervertrag (§ 28 des Seearbeitsgesetzes).
Die Voraussetzungen für eine Registrierung sind in § 19 der Maritimen-Medizin-Verordnung geregelt.