Hafenärztliche Dienste
Liste der Hafenärztlichen Dienste in Deutschland:
Kontaktdaten aller deutschen Hafenärztlichen Dienste
BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Fax: +49 40 361 37-204
Hygiene · Infektionsschutz
- Gute Hygiene an Bord
- Schiffshygiene-Überprüfungen
- Informiertes Küchenpersonal
- Lebensmittel-Hygieneleitfaden
Gute Hygiene an Bord dient auch der Schiffssicherheit
Gute Hygiene an Bord ist auch heutzutage genauso wichtig wie in früheren Jahrhunderten. Der Ausbruch ansteckender Krankheiten auf einem Seeschiff gefährdet nicht nur die Schiffsbesatzung, sondern kann auch Auswirkungen auf die Schiffssicherheit haben. Angesichts der kleinen Besatzungszahlen kommt es auf jeden Seemann an Bord an.
Schiffshygiene-Überprüfungen an Bord
Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) müssen die Gesundheitsbehörden Schiffe alle sechs Monate auf die Einhaltung der Schiffshygiene kontrollieren. Ist an Bord alles in Ordnung, stellt die zuständige Behörde eine Schiffshygienebescheinigung (Ship Sanitation Certificate) aus. Vor dem ersten Einlaufen in einen inländischen Hafen muss der Kapitän den Hafenarzt in einer Seegesundheitserklärung (Maritime Declaration of Health) über den Gesundheitszustand der Besatzung informieren. Zweck dieser Erklärung und der Schiffsygiene-Überprüfungen ist es, die Verbreitung ansteckender Krankheiten an Land zu verhindern.
Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften dürfen die Schiffshygiene-Überprüfungen nur in solchen Häfen durchgeführt werden, in denen speziell geschultes Personal mögliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit fachlich beurteilen kann. Nur staatlich autorisierten Stellen dürfen Überprüfungen durchführen und Schiffshygienebescheinigungen ausstellen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat eine Liste mit den staatlich autorisierten Stellen veröffentlicht.
In Deutschland sind die Hafenärztliche Dienste der Länder unter anderem für die Durchführung der Schiffshygiene-Überprüfungen und für den Infektionsschutz zuständig. Zur Koordinierung ihrer Arbeit haben sich die Hafenärztliche Dienste der Küstenländer im Arbeitskreis der Küstenländer für Schiffshygiene (AkKü) zusammengetan.
Küchenpersonal muss über Infektionsschutz informiert sein
Der Kapitän muss Besatzungsmitglieder, die im Bereich Küche/Catering tätig sind, bei ihrem Dienstantritt über die wichtigsten Hygieneregelungen und Ansteckungsgefahren unterrichten. Mit dieser Belehrung nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes soll die Verbreitung ansteckender Krankheiten verhindert werden.
Lebensmittel-Hygieneleitfaden enthält praktische Tipps
In unserem Lebensmittel-Hygieneleitfaden geben wir Tipps und Ratschläge, wie man für hygienische Zustände an Bord sorgt und wie man alles richtig dokumentiert. Sie finden dort auch Informationen, worauf es bei der Kontrolle des Trinkwassers an Bord ankommt.