Derzeit existieren Versicherungspflichten für Schäden durch Ölverschmutzungen (durch Bunkeröl oder Öl als Bulkladung), im Bereich der Personenbeförderung auf See sowie für die Beseitigung von Wracks. Eine entsprechende Bescheinigung müssen Sie an Bord mitführen. Zukünftig werden Versicherungspflichten für die Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe nach dem HNS-Übereinkommen hinzukommen.