Haftung

Von dem Betrieb eines Schiffes können zahlreiche Risiken ausgehen. Da ein möglicher Schaden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verantwortlichen übersteigen kann, hat der Gesetzgeber auf der Grundlage von völkerrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben für bestimmte Bereiche Versicherungspflichten vorgesehen.

Derzeit existieren Versicherungspflichten für Schäden durch Ölverschmutzungen (von Bunkeröl oder Öl als Bulkladung), im Bereich der Personenbeförderung auf See sowie für die Beseitigung von Wracks. Zukünftig werden Versicherungspflichten für die Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe nach dem HNS-Übereinkommen hinzukommen.

Über das Bestehen der jeweils notwendigen Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicherheit müssen Sie eine Bescheinigung an Bord mitführen. Diese können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen.