Support für Reeder
- Checks on Board: Bessere Performance Ihrer Schiffe
- Newsletter "PSC Awareness"
- Hafenstaatkontrolle: Anfechtung von Mängeln und Festhaltungen
Checks on Board: Bessere Performance Ihrer Schiffe
Als Deutsche Flagge ist es uns wichtig, Sie als Reedereien zu unterstützen. Mit unseren Checks on Board bieten wir Ihnen eine praxisnahe Vorbereitung vor allem auf Hafenstaatkontrollen im Ausland. Ziel dieser Checklisten ist es, die Performance Ihrer einzelnen Schiffe und Ihrer gesamten Flotte zu verbessern und die Feststellung von Mängeln bei Kontrollen präventiv zu vermeiden. Unser Ansatz dabei ist ganzheitlich und umfasst den gesamten Schiffsbetrieb von der Schiffssicherheit über den Meeresumweltschutz bis hin zu den Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten.
Für eine bestmögliche Schiffs-Performance ist dem Kerngedanken des ISM-Codes folgend eine enge Verzahnung von Schiffs- mit dem Landbetrieb wichtig. Die Adressaten unserer Checks on Board sind daher sowohl Ihre Schiffsführungen als auch Ihre Inspektion an Land.
Die englischsprachigen Checks on board gibt es zu allen wichtigen Themen des Schiffsbetriebs. Der Aufbau ist immer derselbe
- 1. Teil: Checkliste
- 2. Teil: Erläuterungen + Rechtsgrundlagen.
80% der deutschen Reedereien haben weniger als zehn Schiffe. Gerade solche kleinen und mittelständischen Unternehmen können von unseren Checks on Board profitieren. Unser Angebot ist freiwillig; die Ergebnisse der Checks bleiben bei Ihnen. Nutzen Sie unsere Checklisten, um Ihre Schiffe noch besser zu machen!
Checks on Board – zum Herunterladen:
- Bridge Team: Navigational Bridge – Bridge Team Management
- MLC: Maritime Labour Convention - Maritime Labour Act
- Fire protection & FFE: Fire Protection, Alarm System & Fire-Fighting Equipment
- LSA: Life-Saving Appliances / GMDSS / Abandoning Ship
Weitere "Checks on Board" werden folgen.
Newsletter "PSC Awareness"
Der künftig mehrmals im Jahr erscheinende Newsletter "PSC Awareness" ist ein weiteres ISM-Präventionsangebot der Deutschen Flagge: Auf jeweils zwei Seiten vermittelt er einen Überblick über die aktuelle Paris MoU-Performance der deutschflaggigen Schiffe, über die Paris MoU-News und über besonders nennenswerte Mängel, die bei Hafenstaatkontrollen in den vorangegangenen Wochen festgestellt wurden.
Außerdem gibt der Newsletter Reedern und auch der Besatzung anschaulich Tipps für anstehende PSC-Kontrollen. In jeder Ausgabe steht dabei ein konkreter Aspekt, bei dem es zuletzt gehäuft Auffälligkeiten gab, im Fokus.
Zusammen mit dem Präventionsangebot "Checks on Board" unterstützt der englischsprachige "PSC Awareness"-Newsletter Sie als Reeder dabei, die Performance Ihrer Schiffe zu optimieren.
Hier finden Sie den Newsletter zum Download:
Folgeausgaben werden in regelmäßigen Abständen folgen.
Hafenstaatkontrolle: Anfechtung von Mängeln und Festhaltungen
Nicht nur wir als Deutsche Flagge achten darauf, dass die Vorgaben zur Schiffssicherheit, zum Meeresumweltschutz und dem Seearbeitsrecht auf Schiffen unter Deutscher Flagge eingehalten werden, sondern auch die Hafenstaatkontrolle im Ausland (mehr Infos dazu finden Sie in unserer Rubrik "Hafenstaatkontrolle").
Sie sind in einer Reederei tätig und bei einem Ihrer deutschflaggigen Schiffe wurden bei einer Hafenstaatkontrolle zu Unrecht Mängel festgestellt? Als Deutsche Flagge unterstützen wir Sie dabei, ungerechtfertigte Mängel-Feststellungen anzufechten.
Mängel
Sind bei einer Hafenstaatkontrolle aus Ihrer Sicht Mängel zu Unrecht festgestellt worden, schildern Sie uns bitte den Sachverhalt sowie Ihre Gegendarstellung unter der E-Mail-Adresse ISM-MLC@bg-verkehr.de. Wir werden diese Informationen auswerten und bei ungerechtfertigten Mängeln Kontakt mit der jeweiligen Hafenstaatkontrollbehörde aufnehmen.
Festhaltung
Ist Ihr Schiff bei einer Hafenstaatkontrolle festgehalten worden, sind Sie in jedem Fall verpflichtet, uns das als Deutsche Flagge mitzuteilen – am einfachsten per mail unter ISM-MLC@bg-verkehr.de.
Halten Sie die Festhaltung Ihres Schiffes für nicht berechtigt, haben Sie zwei Möglichkeiten des Widerspruchs:
1. Variante: Reederei legt selbst Widerspruch ein
Als Reederei können Sie selbst Widerspruch gegen eine Festhaltung einlegen. Informationen zu den Widerspruchsfristen und -verfahren finden Sie auf den Websites der einzelnen Hafenstaatkontroll-Abkommen (MoU's).
2. Variante: Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird aktiv
Wenn Sie als Reederei keinen Widerspruch einlegen möchten, aber mit der Festhaltung Ihres Schiffes nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an uns, die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr: ISM-MLC@bg-verkehr.de. Wir werden dann die Informationen auswerten. Ist die Festhaltung auch aus unserer Sicht unberechtigt, werden wir den jeweiligen Hafenstaat um die Rücknahme seiner Festhalteverfügung bitten ("Request to reconsider detention"). Sollte diese Bitte erfolglos bleiben, kann in einigen Hafenstaatkontroll-Regimen (MoUs) ein so genanntes "Review Panel" zur Klärung der Umstände beantragt werden, die zur Festhaltung geführt haben. Informationen zu den einzelnen "Review Panels" finden Sie unter "Dokumente" unter "Sicherheit (Safety ∙ Security) - Sicherer Schiffsbetrieb - Review Panels".