Für Sport- und Freizeitzwecke
Eine Verwendung für Sport- und Freizeitzwecke liegt vor, wenn das Fahrzeug für die schiffsbezogene sportliche Betätigung oder Freizeitaktivitäten der Personen an Bord genutzt wird, zum Beispiel zum:
- Segelsport,
- Motorbootsport,
- Angeln oder
- Tauchen.
Insbesondere kein Sport- und Freizeitzweck liegt vor bei:
- gewerbsmäßigen Fahrten, bei denen die Personenbeförderung im Vordergrund steht (z. B. mit Wassertaxis),
- gewerbsmäßigen Fahrten mit touristischen Motiven wie zum Beispiel Hafenrundfahrten, Disco-, Geburtstags- und Hochzeitsfahrten,
- Seebestattungen.