Für Sport- und Freizeitzwecke

Eine Verwendung für Sport- und Freizeitzwecke liegt vor, wenn das Fahrzeug für die schiffsbezogene sportliche Betätigung oder Freizeitaktivitäten der Personen an Bord genutzt wird, zum Beispiel zum:

  • Segelsport,
  • Motorbootsport,
  • Angeln oder
  • Tauchen.

Insbesondere kein Sport- und Freizeitzweck liegt vor bei:

  • gewerbsmäßigen Fahrten, bei denen die Personenbeförderung im Vordergrund steht (z. B. mit Wassertaxis),
  • gewerbsmäßigen Fahrten mit touristischen Motiven wie zum Beispiel Hafenrundfahrten, Disco-, Geburtstags- und Hochzeitsfahrten,
  • Seebestattungen.