Sicherheitszeugnis und Schiffsbesatzungszeugnis
Gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge benötigen:
- ein Sicherheitszeugnis für Sportboote ab einer Länge von 8 m und
- ein Schiffsbesatzungszeugnis auch mit einer Länge unter 8 m.
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr stellt das Sicherheitszeugnis für Sportboote für 2 Jahre, das Schiffsbesatzungszeugnis für 5 Jahre aus.
Für ein Sicherheitszeugnis und ein Schiffsbesatzungszeugnis lassen Sie bitte der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr folgende Unterlagen zukommen (am einfachsten per mail):
ausgefülltes Antragsformular (an: besichtigungen@bg-verkehr.de)
Nachfolgende Unterlagen an: posteingang.schiffssicherheit@bg-verkehr.de und certificates@bg-verkehr.de:
- bei Sportbooten über 15m Rumpflänge: Schiffszertifikat (= Nachweis des Eintrags in ein deutsches Seeschiffsregister)
- Sportboote mit CE-Zertifizierung:
- CE-Konformitätserklärung mit Angabe der Module und Annex I zur Konformitätserklärung und Foto CE-Plakette
- vollständiges Eignerhandbuch (pdf-Datei oder Kopie)
- Sportboote ohne CE-Zertifizierung:
- geprüfte Stabilitätsberechnung und Nachweis ausreichender Schiffskörperfestigkeit für das geplante Fahrtgebiet
- Eine schriftliche Erklärung, dass keine stabilitätsbeeinflussenden Änderungen stattgefunden haben
- Bescheinigung der durchgeführten Funksicherheitsprüfung durch das BSH oder eine von ihr anerkannte Einrichtung
- Bescheinigung der Überprüfung der Flüssiggasanlage auf Wasserfahrzeugen
- Antrag auf ein Schiffsbesatzungszeugnis