Sicherheitszeugnis und Schiffsbesatzungszeugnis

Gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge benötigen:

  • ein Sicherheitszeugnis für Sportboote ab einer Länge von 8 m und
  • ein Schiffsbesatzungszeugnis auch mit einer Länge unter 8 m.

Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr stellt das Sicherheitszeugnis für Sportboote für 2 Jahre, das Schiffsbesatzungszeugnis für 5 Jahre aus.

Für ein Sicherheitszeugnis und ein Schiffsbesatzungszeugnis lassen Sie bitte der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr folgende Unterlagen zukommen (am einfachsten per mail):

ausgefülltes Antragsformular (an: besichtigungen@bg-verkehr.de)

Nachfolgende Unterlagen an: posteingang.schiffssicherheit@bg-verkehr.de und certificates@bg-verkehr.de:

  • bei Sportbooten über 15m Rumpflänge: Schiffszertifikat (= Nachweis des Eintrags in ein deutsches Seeschiffsregister)
  • Sportboote mit CE-Zertifizierung: 
    • CE-Konformitätserklärung mit Angabe der Module und Annex I zur Konformitätserklärung und Foto CE-Plakette
    • vollständiges Eignerhandbuch (pdf-Datei oder Kopie)
  • Sportboote ohne CE-Zertifizierung:
    • geprüfte Stabilitätsberechnung und Nachweis ausreichender Schiffskörperfestigkeit für das geplante Fahrtgebiet
  • Eine schriftliche Erklärung, dass keine stabilitätsbeeinflussenden Änderungen stattgefunden haben
  • Bescheinigung der durchgeführten Funksicherheitsprüfung durch das BSH oder eine von ihr anerkannte Einrichtung
  • Bescheinigung der Überprüfung der Flüssiggasanlage auf Wasserfahrzeugen
  • Antrag auf ein Schiffsbesatzungszeugnis