Schiffsbesetzung

Gewerbsmäßig genutzte Sportboote müssen über ein Schiffsbesatzungszeugnis verfügen, in dem die Mindestbesetzung des Schiffes vorgegeben ist. Die Zahl der vorgeschriebenen Crew-Mitglieder richtet sich nach der Größe des Schiffes und des Fahrtgebietes und ergibt sich aus der Anlage 4 der See-Sportbootverordnung. Die Definitionen der Fahrtgebiete sind in § 1 Absatz 2 der Sportseeschifferscheinverordnung beschrieben. Bitte beantragen Sie das Schiffsbesatzungszeugnis bei der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr.