Besichtigungen und Abnahmen
Nach Eingang der Antragsunterlagen wird das Sportboot von einer Besichtigerin oder einem Besichtiger der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr besichtigt. Dafür wird eine Checkliste verwendet.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder eine von ihr anerkannte Einrichtung besichtigt zudem die an Bord befindliche Funkanlage. Die Besichtigung ist nur einmal erforderlich - es sei denn, die Funkausrüstung ändert sich (z. B. durch eine Fahrtgebietserweiterung) oder eine neue Anlage wird installiert oder ausgetauscht. Den Antrag auf Besichtigung der Funkausrüstung finden Sie auf der Website des BSH.
Befindet sich eine Flüssiggasanlage an Bord, muss diese ebenfalls alle 2 Jahre von einem zertifizierten Betrieb nach den Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) abgenommen sein.