Bauart: für Sport- und Freizeitzwecke gebaut

Das Fahrzeug muss für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sein. Darunter fallen keine Fahrzeuge, die:

  • nur zu Freizeitzwecken gebaut worden sind oder
  • ursprünglich als Berufsschiffe gebaut worden sind.

Nach dem Schiffssicherheitsrecht ist für die Einordnung in eine Schiffskategorie nicht entscheidend, was im Seeschiffsregister oder im Schiffsmessbrief steht.