Bauart: für Sport- und Freizeitzwecke gebaut
Das Fahrzeug muss für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sein. Darunter fallen keine Fahrzeuge, die:
- nur zu Freizeitzwecken gebaut worden sind oder
- ursprünglich als Berufsschiffe gebaut worden sind.
Nach dem Schiffssicherheitsrecht ist für die Einordnung in eine Schiffskategorie nicht entscheidend, was im Seeschiffsregister oder im Schiffsmessbrief steht.