BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat Nautik
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Oya Sönmez
Telefon: +49 40 361 37-239
Fax: +49 40 361 37-204
Mobil: +49 171 88 53 239
E-Mail: oya.soenmez@bg-verkehr.de
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Gleichwertigkeit
Keine Gleichwertigkeits-Bescheinigungen mehr
Bis zum 30.11.2024 benötigten Seeschiffe unter ausländischer Flagge (auch EU-Flagge), die:
- gewerblich betrieben wurden,
- auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und innerhalb der deutschen Küstengewässer (12 Seemeilen-Bereich) eingesetzt wurden und
- keine internationalen Zeugnisse nach dem SOLAS-Übereinkommen hatten,
eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Diese Vorgabe ist durch eine am 30.11.2024 in Kraft getretene Änderung der Schiffssicherheitsverordnung entfallen.
Der Begriff "Gleichwertigkeit" spielt auch bei der Anerkennung von Befähigungszeugnissen und beruflichen Bescheinigungen für den Schiffsdienst eine Rolle (z. B. in der Fischerei). Informationen hierzu finden Sie in unserer Rubrik Ausbildung · Befähigung.