BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat Nautik
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20457 Hamburg

Oya Sönmez
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Gleichwertigkeit

Keine Gleichwertigkeits-Bescheinigungen mehr

Bis zum 30.11.2024 benötigten Seeschiffe unter ausländischer Flagge (auch EU-Flagge), die:

  • gewerblich betrieben wurden,
  • auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und innerhalb der deutschen Küstengewässer (12 Seemeilen-Bereich) eingesetzt wurden und
  • keine internationalen Zeugnisse nach dem SOLAS-Übereinkommen hatten,

eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Diese Vorgabe ist durch eine am 30.11.2024 in Kraft getretene Änderung der Schiffssicherheitsverordnung entfallen.

Der Begriff "Gleichwertigkeit" spielt auch bei der Anerkennung von Befähigungszeugnissen und beruflichen Bescheinigungen für den Schiffsdienst  eine Rolle (z. B. in der Fischerei). Informationen hierzu finden Sie in unserer  Rubrik Ausbildung · Befähigung.

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