Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 13
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Angela Boemke
Telefon: +49 40 3190-7130
Fax: +49 40 3190-5020
E-Mail: schifffahrtsfoerderung@bsh.de
Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland"
Burchardstr. 24
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 350 97-270
Fax: +49 40 350 97-310
E-Mail: info@stiftung-schifffahrtsstandort.de
BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Gebühren
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Christiane Kolz
Telefon: +49 40 361 37-242
Fax: +49 40 361 37-204
E-Mail: christiane.kolz@bg-verkehr.de
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 3
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Karin Andersen
Telefon: +49 40 3190 - 7315
Fax: +49 40 3190 - 5000
E-Mail: NavCom@bsh.de
Zuschüsse · Gebühren
- Umfangreiche Förderung
- Übersicht über Zuschüsse und Förderung
- Günstige Gebühren
- Übersicht über wichtigste Gebühren
Deutsche Flagge wird umfangreich gefördert
Die Bundesregierung fördert die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge durch:
- die Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten,
- die Ausbildungsplatzförderung und
- den Lohnsteuereinbehalt für Arbeitgeber.
Zusätzlich bezuschusst die „Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“ die Ausbildung von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge oder einer EU-Flagge.
Übersicht über die Zuschüsse und Förderung der deutschen Flagge
Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Übersicht über die Förderung der deutschen Flagge durch den Bund, die Länder und die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland". Die einzelnen Förderbedingungen, insbesondere die Antragsfristen, entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Vorschriften und den Förderrichtlinien, die Sie in unserer Rubrik "Finanzen" nachlesen können. Die nachfolgende Tabelle dient daher nur der Orientierung.
Lohnnebenkosten-Erstattung durch den Bund |
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---|---|---|---|
Volle Erstattung der Arbeitgeberanteile zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung für EU-/EWR-Seeleute. Mehr Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Finanzen" |
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Ausbildungsplatz-Förderung durch den Bund |
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Dargestellt: Fördersummen pro Ausbildungsplatz (nicht pro Jahr). Bitte vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages Antrag auf Förderung stellen. |
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Schiffsmechaniker-Auszubildender |
32.000 |
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Nautischer/Elektrotechnischer Offiziersassistent |
16.000 |
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Technischer Offiziersassistent |
21.000 |
||
Förderung durch die Stiftung "Schifffahrtsstandort Deutschland" |
|||
Dargestellt: Fördersumme pro Jahr: Begrenzte Förderdauer, nur quartalsweise Förderung. |
|||
Schiffsmechaniker-Auszubildender |
14.000 |
||
Nautischer/Technischer/Elektrotechnischer Offiziersassistent |
14.000 |
||
Nachwuchsoffizier/-kapitän |
32.000 |
||
Lohnsteuereinbehalt durch Bund/Länder |
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Arbeitgeber muss für seine Besatzungsmitglieder keine Lohnsteuer in Deutschland abführen |
100%iger-Lohnsteuer-Einbehalt |
Günstige Gebühren unter deutscher Flagge
Schiffsbesichtigungen, Ausstellen von Zeugnissen, Dokumentenprüfungen – der Aufwand für diese und andere Dienstleistungen der deutschen Flagge wird durch Gebühren getragen. Dabei können sich die Gebühren der deutschen Flagge sehen lassen: Insbesondere die Kosten für die schiffsbezogenen Zeugnisse sind im Vergleich zu anderen Flaggenstaaten günstig. Auch jährliche Registrierungsgebühren für Schiffe kennt die deutsche Flagge nicht.
Bei Schiffen mit Klasse werden die Kosten für Schiffsbesichtigungen üblicherweise zwischen dem Reeder und der Klassifikationsgesellschaften im Rahmen von Pauschalvereinbarungen (sog. block fee-Verträge) abgerechnet.
Eine Einflaggung ist besonders dann günstig, wenn das Schiff bereits in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist und befristet ausgeflaggt fährt – das ist der Regelfall. Dann fallen keine Registrierungsgebühren an, sondern nur geringe Kosten für das Schiffszertifikat und ggf. weitere Dokumente an.
Für Besatzungsmitglieder, die auf Schiffen unter deutscher Flagge tätig sind, sind die Seediensttauglichkeitsuntersuchungen kostenlos, da die BG Verkehr diese Kosten übernimmt.
Übersicht über die wichtigsten Gebühren
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Gebühren der deutschen Flagge. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die in den Gebührenverordnungen aufgeführten Gebührensätze maßgeblich sind und vor allem bei Schiffsbesichtigungen zusätzliche Auslagen hinzukommen können. Die Tabelle dient daher nur der Orientierung.
Wenn Sie wissen möchten, welche Zeugnisse für ein Schiff notwendig sind, empfehlen wir Ihnen unseren Zeugniswegweiser.
Dienstleistung |
Gebühr in EUR |
Behörde |
Rechtsgrundlage |
---|---|---|---|
I. Seeleutebezogene Dokumente und Zeugnisse |
|||
Seeleute-Ausweis |
25 |
BSH |
Nr. 2005 Anlage BSHGebV |
Befähigungszeugnisse, -nachweise, Seefunkzeugnisse (bei mehreren Anträgen gleichzeitig Gebührenermäßigung) |
50 |
BSH |
Nr. 2001 Anlage BSHGebV |
Anerkennungsvermerke (Endorsements) |
100 |
BSH |
Nr. 2001 Anlage BSHGebV |
Vollständige Seediensttauglichkeitsuntersuchung (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert) |
149 |
DS |
Nr. 3002 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Seediensttauglichkeitszeugnis (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert) |
19,65 |
DS |
Nr. 3001 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
II. Schiffsbezogene Dokumente und Zeugnisse |
|||
Schiffsregister |
|||
Einflaggung: Eintragung von Veränderungen im Schiffszertifikat |
25 |
Seeschiffs-register |
Nr. 14261 Anlage 1 GNotKG |
Einflaggung: Beglaubigte Registerblattabschrift (für BSH) |
20 |
Seeschiffs-register |
Nr. 17001 Anlage GNotKG |
Eintragung in das Int. Seeschifffahrtsregister (ISR) |
106 |
BSH |
Nr. 1005 Anlage BSHGebV |
Schiffssicherheit (Safety) |
|||
Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Certificate) |
59,85 |
DS |
Nr. 3201 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Freibordzeugnis (kein Neubau) inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
855 |
DS |
Nr. 0002 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Bau-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Construction Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
837 |
DS |
Nr. 0202 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Eqipment Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
837 |
DS |
Nr. 0202 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Funk-Sicherheitszeugnis (Cargeo Ship Safety Radio Certificate) für SOLAS-Schiff |
175 |
DS |
Nr. 0701 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
ISM-Code: DOC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen |
837 |
DS |
Nr. 1002 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
ISM-Code: SMC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen |
406 |
DS |
Nr. 1012 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Gefahrenabwehr (Security) |
|||
Int. oder vorläufiges Int. Zeugnis über Gefahrenabwehr (Int. Ship Security Certificate) |
107 |
BSH |
Nr. 8006 Anlage BSHGebV |
Lückenlose Stammdatendokumentation (Continious Synopsis Record, CSR) |
94 |
BSH |
Nr. 8008 Anlage BSHGebV |
Bescheinigung der Konformität eines Alarmsystems zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSAS) |
1011 |
BSH |
Nr. 8002 Anlage BSHGebV |
Seefunk |
|||
Nummernzuteilung für Seefunk (Rufzeichen, MMSI, ATIS) für Ship Station Licence | 59,05 | Bundesnetz-agentur | Nr. 1.4.12 Anlage BNetzABGebV |
Meeresumweltschutz |
|||
IOPP-Zeugnis (Verhütung Ölverschmutzung) für vorhandenes Schiff incl. Bestätigung der Besichtigungen |
359 |
DS |
Nr. 2102 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
ISPP-Zeugnis (Verhütung Verschmutzung durch Abwässer) für vorhandenes Schiff |
164 |
DS |
Nr. 2302 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
IAPP-Zeugnis (Verhütung Luftverunreinigung) inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
418 |
DS |
Nr. 2402 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Zeugnis über Energieeffizienz (IEE) für vorhandenes Schiff |
164 |
DS |
Nr. 2404 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Genehmigung des bordeigenen Notfallplans (SOPEP/SMPEP) |
65 |
DS |
Nr. 2558 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Seearbeitsrecht |
|||
Vorläufiges Seearbeitszeugnis |
239 |
DS |
Nr. 3101 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Seearbeitszeugnis |
478 |
DS |
Nr. 3102 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Seearbeits-Konformitätserklärung (DMLC) |
1197 |
DS |
Nr. 3103 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Haftungsbescheinigungen |
|||
Haftungsbescheinigungen (z. B. Ölhaftungsbescheinigung) |
118 |
BSH |
Nr. 7001 Anlage BSHGebV |
Abkürzungen:
- BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- DS: Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
- BMDV-WS-BesGebV: BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
- BSHGebV: BSH-Gebührenverordnung
- GKNotG: Gerichts- und Notarkostengesetz
- TnGebV: Telekommunikations-Gebührenverordnung