Seeschiffsregister


Seeschiffsregister in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene Seeschiffsregister bei den Amtsgerichten. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach dem Heimathafen des Schiffes. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Seeschiffsregister.

Aufgaben

Die verschiedenen deutschen Seeschiffsregister sind Länderbehörden, die für die Eintragung von Seeschiffen in das Register des Heimathafens zuständig sind.

Anders als beim Seeschiffsregister ("Erstregister") ist die Eintragung im zentralen Internationalen Seeschifffahrtsregister (ISR = "Zweitregister") nicht verpflichtend.