Gebühren der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Gebühren
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Christiane Kolz
Telefon: +49 40 361 37-242
Fax: +49 40 361 37-204
E-Mail: christiane.kolz@bg-verkehr.de



Gebühren des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 3
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Karin Andersen
Telefon: +49 40 3190 - 7315
Fax: +49 40 3190 - 5000
E-Mail: NavCom@bsh.de



Gebühren der Bundesnetzagentur (Bereich Seefunk):

Bundesnetzagentur
Außenstelle Hamburg
Sachsenstrasse 12 und 14
20097 Hamburg

Telefon: +49 40 23655-0
Fax: +49 40 23655-182
E-Mail: seefunk@bnetza.de



Gebühren der Seeschiffsregister:

Seeschiffsregister
Liste der Seeschiffsregister in Deutschland:

Kontaktdaten aller Seeschiffsregister

Gebühren

Günstige Gebühren unter deutscher Flagge

Schiffsbesichtigungen, Ausstellen von Zeugnissen, Dokumentenprüfungen – der Aufwand für diese und andere Dienstleistungen der deutschen Flagge wird durch Gebühren getragen. Dabei können sich die Gebühren der deutschen Flagge sehen lassen: Insbesondere die Kosten für die schiffsbezogenen Zeugnisse sind im Vergleich zu anderen Flaggenstaaten günstig. Auch jährliche Registrierungsgebühren für Schiffe kennt die deutsche Flagge nicht.

Bei Schiffen mit Klasse werden die Kosten für Schiffsbesichtigungen üblicherweise zwischen dem Reeder und der Klassifikationsgesellschaften im Rahmen von Pauschalvereinbarungen (sog. block fee-Verträge) abgerechnet.

Eine Einflaggung ist besonders dann günstig, wenn das Schiff bereits in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist und befristet ausgeflaggt fährt – das ist der Regelfall. Dann fallen keine Registrierungsgebühren an, sondern nur geringe Kosten für das Schiffszertifikat und ggf. weitere Dokumente an.

Für Besatzungsmitglieder, die auf Schiffen unter deutscher Flagge tätig sind, sind die Seediensttauglichkeitsuntersuchungen kostenlos, da die BG Verkehr diese Kosten übernimmt.

Gebühren-Rechner

Transparenz bei den Gebühren ist uns wichtig. Mit unserem Gebühren-Rechner können Sie die wichtigsten Gebühren für Handelsschiffe unter deutscher Flagge in der internationalen Fahrt selbst berechnen:

Gebühren-Rechner

Hinweis:
Seit dem 01.10.2024 wurde die BSH-Gebührenverordnung in die Besondere Gebührenverordnung des BMDV (BMDV-WS-BesGebV) integriert. Dabei wurden einige Gebühren für den Bereich des BSH angepasst. Diese Änderungen werden in Kürze im Gebühren-Rechner umgesetzt.

Gebührenverordnungen als Grundlage

Die Gebühren für die Dienstleistungen der deutschen Flagge sind in verschiedenen Gebührenverordnungen geregelt, unter anderem in:

Diese Verordnungen enthalten als Anlage Gebührenverzeichnisse, aus denen die einzelnen Gebühren für die Dienstleistungen ersichtlich sind.

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bild gebühren

Verschiedene Gebührenarten

Die meisten Gebühren sind Festbeträge. Daneben gibt es sogenannte Rahmengebühren, bei denen sich die genaue Höhe aus dem individuellen Aufwand berechnet, aber die Mindest- und Höchstsumme vorgegeben ist. Gebühren können aber auch nur nach Zeitaufwand berechnet werden. Dabei werden auch die Reisezeiten, die Zeit für die Vor- und Nachbereitung und eventuelle Wartezeiten, die nicht von der Verwaltung verursacht wurden, mitberücksichtigt. Zusätzlich zu den Gebühren können noch Auslagen (zum Beispiel Reisekosten) berechnet werden.

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Keine Pauschalvereinbarungen über Gebühren möglich

Pauschalvereinbarungen über Gebühren, wie sie zum Beispiel bei Klassifikationsgesellschaften üblich sind (block fee-Verträge), gibt es bei der deutschen Flagge nicht, da die Höhe der einzelnen Gebühren in Rechtsverordnungen festgelegt ist. Bei Rahmengebühren sind Ermäßigungen bei mehreren gleichzeitigen Anträgen möglich.

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Übersicht über die wichtigsten Gebühren

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Gebühren der deutschen Flagge. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die in den Gebührenverordnungen aufgeführten Gebührensätze maßgeblich sind und vor allem bei Schiffsbesichtigungen zusätzliche Auslagen hinzukommen können. Die Tabelle dient daher nur der Orientierung.

Wenn Sie wissen möchten, welche Zeugnisse für ein Schiff notwendig sind, empfehlen wir Ihnen unseren Zeugniswegweiser.

Dienstleistung Gebühr in EUR Behörde Rechtsgrundlage

I. Seeleutebezogene Dokumente und Zeugnisse (Details)

Seeleute-Ausweis

25

BSH

Nr. 2005 Anlage BSHGebV

Befähigungszeugnisse, -nachweise, Seefunkzeugnisse (bei mehreren Anträgen gleichzeitig Gebührenermäßigung)

50

BSH

Nr. 2001 Anlage BSHGebV

Anerkennungsvermerke (Endorsements)

100

BSH

Nr. 2001 Anlage BSHGebV

Vollständige Seediensttauglichkeitsuntersuchung (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert)

149

DS

Nr. 3002 Anlage BMDV-WS-BesGebV

II. Schiffsbezogene Dokumente und Zeugnisse

Schiffsregister

Einflaggung: Eintragung von Veränderungen im Schiffszertifikat

25

Seeschiffs-register

Nr. 14261 Anlage 1 GNotKG

Einflaggung: Beglaubigte Registerblattabschrift (für BSH)

20

Seeschiffs-register

Nr. 17001 Anlage GNotKG

Eintragung in das Int. Seeschifffahrtsregister (ISR)

106

BSH

Nr. 1005 Anlage BSHGebV

Schiffssicherheit (Safety)

Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Certificate)

59,85

DS

Nr. 3201 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Freibordzeugnis (kein Neubau) inkl. Bestätigung der Besichtigungen

855

DS

Nr. 0002 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Bau-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Construction Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen

837

DS

Nr. 0202 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Eqipment Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen

837

DS

Nr. 0202 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Funk-Sicherheitszeugnis (Cargeo Ship Safety Radio Certificate) für SOLAS-Schiff

175

DS

Nr. 0701 Anlage BMDV-WS-BesGebV

ISM-Code: DOC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen

837

DS

Nr. 1002 Anlage BMDV-WS-BesGebV

ISM-Code: SMC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen

406

DS

Nr. 1012 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Gefahrenabwehr (Security)

Int. oder vorläufiges Int. Zeugnis über Gefahrenabwehr (Int. Ship Security Certificate)

107

BSH

Nr. 8006 Anlage BSHGebV

Lückenlose Stammdatendokumentation (Continious Synopsis Record, CSR)

94

BSH

Nr. 8008 Anlage BSHGebV

Bescheinigung der Konformität eines Alarmsystems zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSAS)

1011

BSH

Nr. 8002 Anlage BSHGebV

Seefunk

Nummernzuteilung für Seefunk (Rufzeichen, MMSI, ATIS) für Ship Station Licence

59,05

Bundesnetz-agentur

Nr. 1.4.12 Anlage BNetzABGebV

Meeresumweltschutz

IOPP-Zeugnis (Verhütung Ölverschmutzung) für vorhandenes Schiff incl. Bestätigung der Besichtigungen

359

DS

Nr. 2102 Anlage BMDV-WS-BesGebV

ISPP-Zeugnis (Verhütung Verschmutzung durch Abwässer) für vorhandenes Schiff

164

DS

Nr. 2302 Anlage BMDV-WS-BesGebV

IAPP-Zeugnis (Verhütung Luftverunreinigung) inkl. Bestätigung der Besichtigungen

418

DS

Nr. 2402 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Zeugnis über Energieeffizienz (IEE) für vorhandenes Schiff

164

DS

Nr. 2404 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Genehmigung des bordeigenen Notfallplans (SOPEP/SMPEP)

65

DS

Nr. 2558 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Seearbeitsrecht

Vorläufiges Seearbeitszeugnis

239

DS

Nr. 3101 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Seearbeitszeugnis

478

DS

Nr. 3102 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Seearbeits-Konformitätserklärung (DMLC)

1197

DS

Nr. 3103 Anlage BMDV-WS-BesGebV

Haftungsbescheinigungen

Haftungsbescheinigungen (z. B. Ölhaftungsbescheinigung)

118

BSH

Nr. 7001 Anlage BSHGebV

Abkürzungen:

  • BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
  • DS: Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
  • BMDV-WS-BesGebV: BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
  • BSHGebV: BSH-Gebührenverordnung
  • GKNotG: Gerichts- und Notarkostengesetz
  • BNetzAGebV: Besondere Gebührenverordnung BNetzA

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