BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Gebühren
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20457 Hamburg
Christiane Kolz
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Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 3
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20359 Hamburg
Karin Andersen
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Fax: +49 40 3190 - 5000
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Bundesnetzagentur
Außenstelle Hamburg
Sachsenstrasse 12 und 14
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Seeschiffsregister
Liste der Seeschiffsregister in Deutschland:
Kontaktdaten aller Seeschiffsregister
Gebühren
- Günstige Gebühren unter deutscher Flagge
- Gebühren-Rechner
- Gebührenverordnungen als Grundlage
- Verschiedene Gebührenarten
- Keine Pauschalvereinbarungen möglich
- Übersicht über die wichtigsten Gebühren
Günstige Gebühren unter deutscher Flagge
Schiffsbesichtigungen, Ausstellen von Zeugnissen, Dokumentenprüfungen – der Aufwand für diese und andere Dienstleistungen der deutschen Flagge wird durch Gebühren getragen. Dabei können sich die Gebühren der deutschen Flagge sehen lassen: Insbesondere die Kosten für die schiffsbezogenen Zeugnisse sind im Vergleich zu anderen Flaggenstaaten günstig. Auch jährliche Registrierungsgebühren für Schiffe kennt die deutsche Flagge nicht.
Bei Schiffen mit Klasse werden die Kosten für Schiffsbesichtigungen üblicherweise zwischen dem Reeder und der Klassifikationsgesellschaften im Rahmen von Pauschalvereinbarungen (sog. block fee-Verträge) abgerechnet.
Eine Einflaggung ist besonders dann günstig, wenn das Schiff bereits in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist und befristet ausgeflaggt fährt – das ist der Regelfall. Dann fallen keine Registrierungsgebühren an, sondern nur geringe Kosten für das Schiffszertifikat und ggf. weitere Dokumente an.
Für Besatzungsmitglieder, die auf Schiffen unter deutscher Flagge tätig sind, sind die Seediensttauglichkeitsuntersuchungen kostenlos, da die BG Verkehr diese Kosten übernimmt.
Gebühren-Rechner
Transparenz bei den Gebühren ist uns wichtig. Mit unserem Gebühren-Rechner können Sie die wichtigsten Gebühren für Handelsschiffe unter deutscher Flagge in der internationalen Fahrt selbst berechnen:
Hinweis:
Seit dem 01.10.2024 wurde die BSH-Gebührenverordnung in die Besondere Gebührenverordnung des BMDV (BMDV-WS-BesGebV) integriert. Dabei wurden einige Gebühren für den Bereich des BSH angepasst. Diese Änderungen werden in Kürze im Gebühren-Rechner umgesetzt.
Gebührenverordnungen als Grundlage
Die Gebühren für die Dienstleistungen der deutschen Flagge sind in verschiedenen Gebührenverordnungen geregelt, unter anderem in:
- der Besonderen Gebührenverordnung des BMDV (BMDV-WS-BesGebV),
(die BSH-Gebührenverordnung wurde in die BMDV-WS-BesGebV integriert; die BMDV-WS-BesGebV enthält nun in Abschnitt 4 der Anlage die Gebühren des BSH und in Abschnitt 5 die Gebühren der BG Verkehr), - dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GKNotG; Seeschiffsregistrierung),
- der Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV; Seefunk).
Diese Verordnungen enthalten als Anlage Gebührenverzeichnisse, aus denen die einzelnen Gebühren für die Dienstleistungen ersichtlich sind.
Verschiedene Gebührenarten
Die meisten Gebühren sind Festbeträge. Daneben gibt es sogenannte Rahmengebühren, bei denen sich die genaue Höhe aus dem individuellen Aufwand berechnet, aber die Mindest- und Höchstsumme vorgegeben ist. Gebühren können aber auch nur nach Zeitaufwand berechnet werden. Dabei werden auch die Reisezeiten, die Zeit für die Vor- und Nachbereitung und eventuelle Wartezeiten, die nicht von der Verwaltung verursacht wurden, mitberücksichtigt. Zusätzlich zu den Gebühren können noch Auslagen (zum Beispiel Reisekosten) berechnet werden.
Keine Pauschalvereinbarungen über Gebühren möglich
Pauschalvereinbarungen über Gebühren, wie sie zum Beispiel bei Klassifikationsgesellschaften üblich sind (block fee-Verträge), gibt es bei der deutschen Flagge nicht, da die Höhe der einzelnen Gebühren in Rechtsverordnungen festgelegt ist. Bei Rahmengebühren sind Ermäßigungen bei mehreren gleichzeitigen Anträgen möglich.
Übersicht über die wichtigsten Gebühren
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Gebühren der deutschen Flagge. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die in den Gebührenverordnungen aufgeführten Gebührensätze maßgeblich sind und vor allem bei Schiffsbesichtigungen zusätzliche Auslagen hinzukommen können. Die Tabelle dient daher nur der Orientierung.
Wenn Sie wissen möchten, welche Zeugnisse für ein Schiff notwendig sind, empfehlen wir Ihnen unseren Zeugniswegweiser.
Dienstleistung | Gebühr in EUR | Behörde | Rechtsgrundlage |
---|---|---|---|
I. Seeleutebezogene Dokumente und Zeugnisse (Details) |
|||
Seeleute-Ausweis |
25 |
BSH |
Nr. 2005 Anlage BSHGebV |
Befähigungszeugnisse, -nachweise, Seefunkzeugnisse (bei mehreren Anträgen gleichzeitig Gebührenermäßigung) |
50 |
BSH |
Nr. 2001 Anlage BSHGebV |
Anerkennungsvermerke (Endorsements) |
100 |
BSH |
Nr. 2001 Anlage BSHGebV |
Vollständige Seediensttauglichkeitsuntersuchung (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert) |
149 |
DS |
Nr. 3002 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
II. Schiffsbezogene Dokumente und Zeugnisse |
|||
Schiffsregister |
|||
Einflaggung: Eintragung von Veränderungen im Schiffszertifikat |
25 |
Seeschiffs-register |
Nr. 14261 Anlage 1 GNotKG |
Einflaggung: Beglaubigte Registerblattabschrift (für BSH) |
20 |
Seeschiffs-register |
Nr. 17001 Anlage GNotKG |
Eintragung in das Int. Seeschifffahrtsregister (ISR) |
106 |
BSH |
Nr. 1005 Anlage BSHGebV |
Schiffssicherheit (Safety) |
|||
Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Certificate) |
59,85 |
DS |
Nr. 3201 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Freibordzeugnis (kein Neubau) inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
855 |
DS |
Nr. 0002 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Bau-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Construction Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
837 |
DS |
Nr. 0202 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Eqipment Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
837 |
DS |
Nr. 0202 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Funk-Sicherheitszeugnis (Cargeo Ship Safety Radio Certificate) für SOLAS-Schiff |
175 |
DS |
Nr. 0701 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
ISM-Code: DOC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen |
837 |
DS |
Nr. 1002 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
ISM-Code: SMC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen |
406 |
DS |
Nr. 1012 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Gefahrenabwehr (Security) |
|||
Int. oder vorläufiges Int. Zeugnis über Gefahrenabwehr (Int. Ship Security Certificate) |
107 |
BSH |
Nr. 8006 Anlage BSHGebV |
Lückenlose Stammdatendokumentation (Continious Synopsis Record, CSR) |
94 |
BSH |
Nr. 8008 Anlage BSHGebV |
Bescheinigung der Konformität eines Alarmsystems zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSAS) |
1011 |
BSH |
Nr. 8002 Anlage BSHGebV |
Seefunk |
|||
Nummernzuteilung für Seefunk (Rufzeichen, MMSI, ATIS) für Ship Station Licence |
59,05 |
Bundesnetz-agentur |
Nr. 1.4.12 Anlage BNetzABGebV |
Meeresumweltschutz |
|||
IOPP-Zeugnis (Verhütung Ölverschmutzung) für vorhandenes Schiff incl. Bestätigung der Besichtigungen |
359 |
DS |
Nr. 2102 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
ISPP-Zeugnis (Verhütung Verschmutzung durch Abwässer) für vorhandenes Schiff |
164 |
DS |
Nr. 2302 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
IAPP-Zeugnis (Verhütung Luftverunreinigung) inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
418 |
DS |
Nr. 2402 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Zeugnis über Energieeffizienz (IEE) für vorhandenes Schiff |
164 |
DS |
Nr. 2404 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Genehmigung des bordeigenen Notfallplans (SOPEP/SMPEP) |
65 |
DS |
Nr. 2558 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Seearbeitsrecht |
|||
Vorläufiges Seearbeitszeugnis |
239 |
DS |
Nr. 3101 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Seearbeitszeugnis |
478 |
DS |
Nr. 3102 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Seearbeits-Konformitätserklärung (DMLC) |
1197 |
DS |
Nr. 3103 Anlage BMDV-WS-BesGebV |
Haftungsbescheinigungen |
|||
Haftungsbescheinigungen (z. B. Ölhaftungsbescheinigung) |
118 |
BSH |
Nr. 7001 Anlage BSHGebV |
Abkürzungen:
- BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- DS: Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
- BMDV-WS-BesGebV: BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
- BSHGebV: BSH-Gebührenverordnung
- GKNotG: Gerichts- und Notarkostengesetz
- BNetzAGebV: Besondere Gebührenverordnung BNetzA