Bundesagentur für Arbeit
Suche nach örtlicher Agentur:

Dienststellen der Bundesagentur vor Ort

Arbeitslosenversicherung

Arbeitsförderung soll Arbeitslosigkeit verhindern

Die Arbeitslosenversicherung - oder auch Arbeitsförderung genannt - ist eine der Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage der Arbeitslosenversicherung ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).

Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit

Seeleute mit Wohnsitz in Deutschland und in der EU sind in der Arbeitslosenversicherung versichert

Seeleute,

  • die auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge tätig sind und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland oder in der EU oder im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)

haben, sind automatisch - kraft Gesetzes - über ihren Arbeitgeber in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichert.

In der Arbeitslosenversicherung nicht versichert sind Seeleute, die:

  • im Rahmen eines Mini-Jobs mit einem Verdienst bis zu 450,- EUR monatlich (geringfügige Beschäftigung)  beschäftigt sind oder
  • als Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder als ordentlich Studierender einer Hochschule bzw. Fachhochschule beschäftigt sind oder
  • das Lebensalter für die Regelaltersrente erreicht haben.

Umfangreiche Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Die wichtigste Leistung der Arbeitslosenversicherung ist die Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenversicherung bietet aber noch mehr Leistungen:

Beratung und Vermittlung

Die Agentur für Arbeit bietet Jugendlichen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung an. Diese Beratung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat:

  • zur Berufswahl, beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel,
  • zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
  • zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung,
  • zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und
  • zu Leistungen der Arbeitsförderung.

Arbeitgeberberatung für die Seeschifffahrt: Die Zentrale Heuerstelle Hamburg

Neben der "normalen" Arbeitgeberberatung für Landberufe bietet die Bundesagentur für Arbeit mit der Zentralen Heuerstelle Hamburg einen speziellen Service für die Seeschifffahrt an. Die Heuerstelle ist für die Arbeitsvermittlung für Seeleute und für die Beratung der Unternehmen der Seeschifffahrt für ganz Deutschland zuständig. Darüber hinaus berät die Heuerstelle angehende Seeleute bei ihrer Berufswahl und vermittelt Ausbildungsstellen in der Seeschifffahrt. Außerdem beobachtet sie den Arbeitsmarkt und gibt regelmäßig Informationen über den seemännischen Arbeitsmarkt in Deutschland heraus.

Kunden der Heuerstelle sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in den Bereichen Decks- und nautisches Personal, Maschinenpersonal oder übriges seemännisches Personal auf See tätig werden wollen. Weitere Informationen zur Zentralen Heuerstelle Hamburg finden Sie in auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

(nach oben)

Entgeltersatzleistungen: Arbeitslosengeld und mehr

Zu den Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung zählen:

Förderung der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung kann durch eine Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, wenn die gewählte berufliche Ausbildung förderungsfähig ist und der Auszubildende die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören unter anderem, dass der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Die Berufsausbildungsbeihilfe besteht aus Beihilfen zum Lebensunterhalt, für Fahrkosten, sonstigen Aufwendungen wie z.B. Gebühren für Fernunterricht und Lehrgangskosten.

(nach oben)

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Als Weiterbildungskosten können übernommen werden:

  • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
  • Fahrkosten,
  • Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
  • Kosten für die Betreuung von Kindern.

Bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um die Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Ferner muss vorher eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein und die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sein. Ein Bildungsgutschein bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

(nach oben)

Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung

Behinderte Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bekommen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Hierbei sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.

Für behinderte Menschen werden unter anderem folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht:

  • Unterstützung der Beratung und Vermittlung,
  • Verbesserung der Aussichten auf Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Förderung  der Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung.

(nach oben)

Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen

Viele Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit sind finanzielle Beteiligungen an Maßnahmen, die der Arbeitsplatzbeschaffung dienen. Das Arbeitsamt fördert insbesondere Maßnahmen, die Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmern oder Langzeitarbeitslosen den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen. Arbeitgeber können diese Zuschüsse bei der Einstellung beantragen.

(nach oben)