Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
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Arbeiten und Leben an Bord
Seearbeitsübereinkommen (MLC) verbessert Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten
Das Seearbeitsübereinkommen (Maritime Labour Convention, kurz: MLC) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird von vielen Fachleuten als die 4. Säule des internationalen maritimen Rechts bezeichnet. Zu Recht, denn das Übereinkommen schreibt für die weltweit mehr als 1,2 Millionen Seeleute verbindliche Mindeststandards für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen vor. Die Einhaltung dieser Regelungen wird bei regelmäßigen Kontrollen durch die Flaggen- und die Hafenstaaten überwacht.
Das Übereinkommen ist am 20. August 2013 weltweit in Kraft getreten. Deutschland ist am 16. August 2013 dem Seearbeitsübereinkommen beigetreten.
Im Wortlaut des Seearbeitsübereinkommens können Sie die Einzelheiten der Mindeststandards für menschenwürdiges Leben und Arbeiten an Bord von Schiffen nachlesen.
Was hat sich für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge geändert?
Das internationale Seearbeitsübereinkommen hat auch für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge deutliche Änderungen mit sich gebracht:
- Jeder Seemann muss rechtzeitig vor seinem Einsatz an Bord einen schriftlichen Heuervertrag mit festgeschriebenen Mindestinhalten von seinem Reeder/Arbeitgeber erhalten.
- Private Arbeitsvermittlungsagenturen für Seeleute müssen eine staatliche Zulassung haben und werden regelmäßig kontrolliert.
- Im Krankheitsfall erhalten Seeleute über die gesetzliche Lohnfortzahlung von sechs Wochen hinaus weitere 10 Wochen ihre Heuer weitergezahlt.
- Seeleute haben das Recht, sich direkt auch beim Flaggenstaat über Verstöße gegen die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord zu beschweren.
- Die Einhaltung der Anforderungen wird regelmäßig bei Arbeitsinspektionen überprüft.
- Schiffe in der internationalen Fahrt benötigen zwei neue Dokumente: das Seearbeitszeugnis und die Seearbeits-Konformitätserklärung.
- Schiffe können wegen schwerer Verstöße gegen die Arbeits- und Lebensbedingungen festgehalten werden.
Seearbeitsgesetz schafft verbindliche Standards
Das Seearbeitsgesetz bildet den Kern der Umsetzung des internationalen Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in deutsches Recht. Das Seearbeitsübereinkommen schafft weltweit verbindliche Mindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute an Bord von Handelsschiffen. Es gilt für weltweit ca. 1,2 Millionen Seeleute auf ca. 65.000 Handelsschiffen.
Das Seearbeitsgesetz gilt grundsätzlich für alle Personen, die an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge tätig sind. Das Verfahren zur Feststellung der Seediensttauglichkeit, die Berufsausbildung an Bord und die medizinische Ausstattung ist auf eine einheitliche, den praktischen Erfordernissen entsprechende rechtliche Grundlage gestellt worden. Neu geregelt wurden die Vorgaben des Seearbeitsübereinkommen über die Arbeitsvermittlung, die Überprüfungen an Bord und die soziale Betreuung der Seeleute.
Das Seemannsgesetz aus dem Jahre 1957, das bisher das Seearbeitsrecht regelte, wurde aufgehoben. Seine veralteten Regelungen, insbesondere im Bereich des Urlaubs-, Kündigungs-, und Heimschaffungsrechts, sind im Seearbeitsgesetz modernisiert worden. Das bestehende System der flaggen- und hafenstaatlichen Kontrollen ist auf die Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute ausgeweitet worden. Das Seearbeitsgesetz trägt durch arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards zu einem fairen Wettbewerb in der globalen Handelsschifffahrt bei.