Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
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Heuer • Heuerverträge
- Heuer muss regelmäßig gezahlt werden
- Wann gelten Tariflöhne?
- Bis zu 16 Wochen Heuerfortzahlung im Krankheitsfall
- Ausstehende Heuern
- Mindeststandards für Heuerverträge
- Schriftlicher Heuervertrag
- Muster-Heuervertrag
- Anwendung eines Tarifvertrags
- Manteltarifvertrag
- Deutsches und ausländisches Seearbeitsrecht
- Anwendung ausländischen Rechts
- Geltung ausländischer Tarifverträge
Reeder muss Heuern regelmäßig an seine Seeleute zahlen
Das Seearbeitsübereinkommen schreibt nach der Norm A2.2 vor, dass Seeleute ihre Heuer und die Abrechnung hierüber mindestens monatlich vom Reeder erhalten müssen. Im deutschen Recht ist die regelmäßige Heuerzahlung in § 39 des Seearbeitsgesetzes geregelt.
Seeleute haben das Recht, die Heuer oder einen Teil davon an Familienangehörige oder anderen Personen überweisen zu lassen. Wird die Heuer in anderen Währungen ausgezahlt, muss sich der Reeder an den amtlichen Wechselkurs halten.
Wann gelten Tariflöhne?
Reeder von Schiffen unter deutscher Flagge sind nicht gezwungen, ihren Seeleuten Heuern nach Tarifverträgen zu zahlen. Tariflöhne müssen nur dann gezahlt werden, wenn:
- der Reeder Mitglied in der Tarifgemeinschaft des Verbandes Deutscher Reeder und der Seemann Mitglied in der Gewerkschaft ver.di ist (sogenannte doppelte Tarifbindung) oder
- einzelvertraglich im Heuervertrag die Anwendung eines Tarifvertrages vereinbart wurde.
Bis zu 16 Wochen Heuerfortzahlung im Krankheitsfall
Wird ein Seemann so krank oder verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss ihm der Reeder 16 Wochen seine Heuer weiterzahlen. Auf gewerblichen Seeschiffen unter deutscher Flagge muss der Reeder die Heuer zunächst sechs Wochen in voller Höhe zahlen. Ab der 7. Woche muss die Heuer "nur" noch der Höhe des Krankengeldes entsprechen, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird (= 70% der Durchschnittsheuer, höchstens jedoch 90% des letzten Nettoarbeitsentgeltes). Seeleute, die in der deutschen Krankenversicherung gesetzlich versichert sind, erhalten dagegen das Krankengeld von ihrer Krankenkasse.
Ausstehende Heuern
Sollte ein Reeder oder Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Heuerzahlung nicht oder nur ungenügend nachkommen, haben Besatzungsmitglieder auf Seeschiffen unter deutscher Flagge mehrere Handlungs-Möglichkeiten, unter anderem:
- Sie nutzen das umfassende Beschwerderecht für Seeleute
- Sie machen Ihre Schiffsgläubiger-Rechte geltend. Wir haben dazu eine Information für Seeleute über Schiffsgläubiger-Rechte nach deutschem Recht zusammengestellt.
Weltweit verbindliche Mindeststandards für Heuerverträge
Schriftlicher Heuervertrag für jeden Seemann
Der Seemann muss vor Vertragsschluss ausreichend Gelegenheit zur Prüfung der Vertragsbedingungen haben. Der Reeder muss dafür sorgen, dass Kopien der Heuerverträge an Bord seines Seeschiffes für Kontrollzwecke vorhanden sind.
Muster-Heuervertrag für deutsche Flagge
Wir haben für Sie einen unverbindlichen
Muster-Heuervertrag Deutsche Flagge
für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge zusammengestellt. Dieses Muster enthält alle Mindestanforderungen des Seearbeitsgesetzes und des Seearbeitsübereinkommens. Sie können den Vertrag ergänzen oder individuell anpassen.
Anwendung von Tarifverträgen muss im Heuervertrag vereinbart werden
Das deutsche Arbeitsrecht zwingt keinen Arbeitgeber/Reeder, Tarifverträge mit seinen Beschäftigten an Bord von deutschflaggigen Schiffen anzuwenden. Die Tarifverträge für die deutsche Seeschifffahrt (Manteltarifvertrag See und Heuertarifvertrag See) gelten vielmehr nur dann, wenn:
- sowohl die Reederei Mitglied in der Tarifgemeinschaft des Verbandes Deutscher Reeder (VDR) als auch der einzelne Seemann Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist (sogenannte doppelte Tarifbindung) oder
- wenn im Heuervertrag die Anwendung der Tarifverträge ausdrücklich vereinbart wird.
Manteltarifvertrag See und Heuertarifvertrag See
Der Manteltarifvertrag See (MTV See) ist der für die deutsche Seeschifffahrt maßgebliche Rahmentarifvertrag. Er enthält längerfristige und allgemeinere Regelungen für die Arbeitsbedingungen der Seeleute und hat keine Begrenzung seiner Gültigkeit. Der MTV See beinhaltet keine konkreten Angaben zur tariflichen Höhe der Heuer - das ist im Heuertarifvertrag See (HTV See) enthalten. Der HTV See wird jeweils für eine kürzere Laufzeit vereinbart und regelmäßig angepasst.
Die aktuellen Tarifverträge stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung:
- der Manteltarifvertrag See (MTV See),
- der Heuertarifvertrag See (HTV See) 2023/24: gültig ab 1.10.2023 bis 30.09.2024
- der Heuertarifvertrag See (HTV See) 2024/25: gültig ab 1.10.2024 bis 30.09.2025
Deutsches und ausländisches Seearbeitsrecht in Heuerverträgen
An Bord von deutschflaggigen Seeschiffen gilt grundsätzlich deutsches Seearbeitsrecht. Für ausländische Nicht-EU-Seeleute auf Schiffen, die in das Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR) eingetragen sind, können dagegen zum Beispiel ausländische Heuern vereinbart werden.
Anwendung ausländischen Rechts auf Schiffen unter deutscher Flagge
Auf Grundlage des § 21 Absatz 4 des Flaggenrechtsgesetzes können für ausländische Nicht-EU-Seeleute deren Heimatheuern sowie die Geltung ausländischen Arbeits- und Tarifvertragsrechts vereinbart werden. Die Vereinbarung ausländischen Rechts hat aber zwingende Grenzen:
- Der Mindeststandard des Seearbeitsübereinkommens darf in keinem Fall unterschritten werden,
- Es darf nicht gegen deutsche Grundrechte verstoßen werden,
- Ausländisches Recht darf nicht für solche Rechtsbereiche vereinbart werden, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht (sogenannte Eingriffsnormen). Deutsches Recht gilt daher zwingend unter anderem für folgende Bereiche:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Unterbringung und Verpflegung
- Medizinische und soziale Betreuung
- Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
- Höchstarbeits- und Mindestruhezeit
- Heimschaffung
- Frauen- und Jugendschutz
- Kündigungsschutzrechte für Bordvertretung
- Ordnung an Bord.