BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
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Heimschaffung · Urlaub

Reeder muss für kostenlose Heimschaffung seiner Seeleute sorgen

Ein Seemann hat auf einem Schiff unter deutscher Flagge einen Anspruch auf Heimschaffung, wenn:

  1. er so erkrankt oder verletzt ist, dass er nicht mehr arbeiten kann und im Ausland zurückgelassen wird,
  2. das Heuerverhältnis endet,
  3. wenn der Reeder seine Verpflichtungen wegen Insolvenz oder Verkauf des Schiffes nicht mehr erfüllt,
  4. wenn ein Schiff ein Gebiet befahren soll, in dem besondere Gefahren durch bewaffnete Auseinandersetzungen drohen (darunter fällt nicht die Piraterie).

Der Reeder muss eine Bankbürgschaft oder eine Versicherungsbestätigung eines P&I-Clubs über die Deckung der Heimschaffungskosten nachweisen. Damit soll die Heimschaffung von Seeleuten auch im Falle einer Insolvenz des Reeders sichergestellt werden.

Seeleute haben Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage Urlaub

Für jedes Beschäftigungsjahr haben Seeleute Anspruch auf 30 Kalendertage Urlaub. Nicht auf den Urlaub anzurechnen sind:

  • gesetzliche Feiertage, die am Ort des Heimathafens gelten,
  • Zeiten der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Arbeitsausfall infolge Mutterschaft,
  • Landgang,
  • Sonntags- und Feiertagsausgleich.

Die An- und Abreisekosten zum Urlaubsort und vom Urlaubsort zurück zum Ort der Wiederaufnahme des Dienstes an Bord sind vom Reeder zu tragen.

bild heimschaffung, urlaub