Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Gerhard Wessels
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Nationalitätenvorgaben
Nationalitätenvorgaben für die Schiffsbesetzung unter deutscher Flagge
Auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge muss der Kapitän immer ein EU-/EWR-Staatsbürger sein. Ab einer Schiffsgröße von 8.000 BRZ schreibt die deutsche Schiffsbesetzungsverordnung zudem vor, dass mindestens ein Schiffsoffizier ein EU-/EWR-Staatsbürger ist.
Die oben abgebildete Graphik über die Nationalitätenvorgaben zur Schiffsbesetzung können Sie sich als pdf-Dokument herunterladen.
Beantragen und Ausstellen des Schiffsbesatzungszeugnisses
Verwenden Sie bitte unser Antragsformular, wenn Sie ein Schiffsbesatzungszeugnis beantragen wollen. Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr prüft dann den Vorschlag des Reeders für eine sichere Schiffsbesetzung. Wenn der Vorschlag den Anforderungen der Schiffsbesetzungsverordnung entspricht, stellt die Dienststelle Schiffssicherheit das Zeugnis aus (nicht die Klassifikationsgesellschaften). Im Normalfall wird das Schiffsbesatzungszeugnis direkt an die Reederei übermittelt.