Sozialpartner der deutschen Seeschifffahrt:

Verband Deutscher Reeder
Burchardstr. 24
20095 Hamburg

Telefon: +49 40 350970
Fax: +49 40 35097211
E-Mail: vdr@reederverband.de

Ver.di
Fachgruppe Schifffahrt
Pauli-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 6956-2621
Fax: +49 30 6956-3820
E-Mail: schifffahrt.buv@verdi.de

Tarifverträge

Anwendung von Tarifverträgen muss im Heuervertrag vereinbart werden

Das deutsche Arbeitsrecht zwingt keinen Arbeitgeber/Reeder, Tarifverträge mit seinen Beschäftigten an Bord von deutschflaggigen Schiffen anzuwenden. Die Tarifverträge für die deutsche Seeschifffahrt (Manteltarifvertrag See und Heuertarifvertrag See) gelten vielmehr nur dann, wenn:

  • sowohl die Reederei Mitglied in der Tarifgemeinschaft des Verbandes Deutscher Reeder (VDR) als auch der einzelne Seemann Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist (sogenannte doppelte Tarifbindung) oder
  • wenn im Heuervertrag die Anwendung der Tarifverträge ausdrücklich vereinbart wird.

Manteltarifvertrag See und Heuertarifvertrag See

Der Manteltarifvertrag See (MTV See) ist der für die deutsche Seeschifffahrt maßgebliche Rahmentarifvertrag. Er enthält längerfristige und allgemeinere Regelungen für die Arbeitsbedingungen der Seeleute und hat keine Begrenzung seiner Gültigkeit. Der MTV See beinhaltet keine konkreten Angaben zur tariflichen Höhe der Heuer - das ist im Heuertarifvertrag See (HTV See) enthalten. Der HTV See wird jeweils für eine kürzere Laufzeit vereinbart und regelmäßig angepasst.

Die aktuellen Tarifverträge stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung:

bild tarifverträge