Arbeitgeberverband der deutschen Seeschifffahrt:

Verband Deutscher Reeder
Burchardstr. 24
20095 Hamburg

Telefon: +49 40 350970
Fax: +49 40 35097211
E-Mail: vdr@reederverband.de



Deutsche Seeleute-Gewerkschaft:

Ver.di
Fachgruppe Schifffahrt
Pauli-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 6956-2621
Fax: +49 30 6956-3820
E-Mail: schifffahrt.buv@verdi.de



Vereinbarkeit von Heuerverträgen mit deutschem Recht:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Fax: +49 40 361 37-204


Tilo Berger
Telefon: +49 40 361 37-213
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de

Ausländisches Arbeitsrecht

Deutsches und ausländisches Seearbeitsrecht in Heuerverträgen

An Bord von deutschflaggigen Seeschiffen gilt grundsätzlich deutsches Seearbeitsrecht. Für ausländische Nicht-EU-Seeleute auf Schiffen, die in das Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR) eingetragen sind, können dagegen zum Beispiel ausländische Heuern vereinbart werden.

Anwendung ausländischen Rechts auf Schiffen unter deutscher Flagge

Auf Grundlage des § 21 Absatz 4 des Flaggenrechtsgesetzes können für ausländische Nicht-EU-Seeleute deren Heimatheuern sowie die Geltung ausländischen Arbeits- und Tarifvertragsrechts vereinbart werden. Die Vereinbarung ausländischen Rechts hat aber zwingende Grenzen:

  • Der Mindeststandard des Seearbeitsübereinkommens darf in keinem Fall unterschritten werden,
  • Es darf nicht gegen deutsche Grundrechte verstoßen werden,
  • Ausländisches Recht darf nicht für solche Rechtsbereiche vereinbart werden, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht (sogenannte Eingriffsnormen). Deutsches Recht gilt daher zwingend unter anderem für folgende Bereiche:
    • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    • Unterbringung und Verpflegung
    • Medizinische und soziale Betreuung
    • Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
    • Höchstarbeits- und Mindestruhezeit
    • Heimschaffung
    • Frauen- und Jugendschutz
    • Kündigungsschutzrechte für Bordvertretung
    • Ordnung an Bord.

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bild ausländisches arbeitsrecht

Geltung ausländischer Tarifverträge: GIS Fleet Agreement

Für deutsche Reeder/Arbeitgeber kann es in der Praxis sinnvoll sein, für deutschflaggige Seeschiffe, die im Internationalen Seeschifffahrtsregister (ISR) eingetragen sind, Tarifverträge mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) über Mindestheuern abzuschließen. Die ITF und der Verband Deutscher Reeder haben hierfür Mustertarifverträge abgeschlossen (GIS Fleet Agreement = ISR-Flottenvertrag; Special Agreement to the GIS Fleet Agreement = Sondervertrag zum ISR-Flottenvertrag). Die damit verbundenen Nettoheuern sind im Einzelnen in der „GIS wage scale“ aufgeführt. Die Geltung dieser Muster-Tarifverträge auf den entsprechenden Schiffen muss zwischen der einzelnen Reederei und dem ITF-Büro Bremen vereinbart werden.

Die Geltung von ITF-Verträgen an Bord wird durch eine sogenannte ITF-Blaue Karte („blue certificate“) angezeigt. Darüber hinaus kann man auf der Website der ITF über eine Suchmaske mittels des Schiffsnamens herausfinden, ob der Reeder für die Schiffsbesatzung ein ITF-Vertrag abgeschlossen hat. Deutsche Schiffe ohne ITF-Verträge sind in der Vergangenheit immer wieder weltweit von der ITF und deren Partnergewerkschaften zum Beispiel durch Streiks der Hafenarbeiter boykottiert worden.

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