Arbeitgeberverband der deutschen Seeschifffahrt:
Verband Deutscher Reeder
Burchardstr. 24
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 350970
Fax: +49 40 35097211
E-Mail: vdr@reederverband.de
Deutsche Seeleute-Gewerkschaft:
Ver.di
Fachgruppe Schifffahrt
Pauli-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 6956-2621
Fax: +49 30 6956-3820
E-Mail: schifffahrt.buv@verdi.de
Vereinbarkeit von Heuerverträgen mit deutschem Recht:
BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Referat ISM/ILO - Bereich Seearbeitsrecht
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Fax: +49 40 361 37-204
Tilo Berger
Telefon: +49 40 361 37-213
E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de
Ausländisches Arbeitsrecht
- Deutsches und ausländisches Seearbeitsrecht
- Anwendung ausländischen Rechts
- Geltung ausländischer Tarifverträge
Deutsches und ausländisches Seearbeitsrecht in Heuerverträgen
An Bord von deutschflaggigen Seeschiffen gilt grundsätzlich deutsches Seearbeitsrecht. Für ausländische Nicht-EU-Seeleute auf Schiffen, die in das Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR) eingetragen sind, können dagegen zum Beispiel ausländische Heuern vereinbart werden.
Anwendung ausländischen Rechts auf Schiffen unter deutscher Flagge
Auf Grundlage des § 21 Absatz 4 des Flaggenrechtsgesetzes können für ausländische Nicht-EU-Seeleute deren Heimatheuern sowie die Geltung ausländischen Arbeits- und Tarifvertragsrechts vereinbart werden. Die Vereinbarung ausländischen Rechts hat aber zwingende Grenzen:
- Der Mindeststandard des Seearbeitsübereinkommens darf in keinem Fall unterschritten werden,
- Es darf nicht gegen deutsche Grundrechte verstoßen werden,
- Ausländisches Recht darf nicht für solche Rechtsbereiche vereinbart werden, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht (sogenannte Eingriffsnormen). Deutsches Recht gilt daher zwingend unter anderem für folgende Bereiche:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Unterbringung und Verpflegung
- Medizinische und soziale Betreuung
- Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
- Höchstarbeits- und Mindestruhezeit
- Heimschaffung
- Frauen- und Jugendschutz
- Kündigungsschutzrechte für Bordvertretung
- Ordnung an Bord.