Medizin

Das STCW-Übereinkommen schreibt zwar medizinische Befähigungen vor, eine aus medizinischer Sicht erforderliche regelmäßige Auffrischung ist jedoch nicht im Übereinkommen geregelt. Daher wird bei einer Erstausstellung oder Gültigkeitsverlängerung von Befähigungszeugnissen für den nautischen oder technischen Schiffsdienst als Kapitän oder Offizier nicht geprüft, ob eine der medizinischen Befähigungen aufgefrischt wurde.

Unabhängig von dieser völkerrechtlichen Regelung im STCW-Übereinkommen schreibt eine EU-Richtlinie - insbesondere für alle Kapitäne auf Schiffen unter EU-Flagge – vor, dass die medizinische Befähigung mindestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden muss.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Medizinischen Befähigung.