Gefahrenabwehr

  • Alle Seeleute müssen die Grundausbildung in der Gefahrenabwehr (SRT) absolvieren.
  • Kapitäne und Schiffsoffiziere müssen für den Dienst als Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff den Lehrgang SSO absolvieren.
  • Diese Lehrgänge müssen nur einmal absolviert werden; eine Auffrischung ist nicht erforderlich.

Die Anforderungen an die Ausbildung zum CSO finden Sie im Verkehrsblatt 10/2003, Seite 327ff.