Gefahrenabwehr
- Alle Seeleute müssen die Grundausbildung in der Gefahrenabwehr (SRT) absolvieren.
- Kapitäne und Schiffsoffiziere müssen für den Dienst als Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff den Lehrgang SSO absolvieren.
- Diese Lehrgänge müssen nur einmal absolviert werden; eine Auffrischung ist nicht erforderlich.
Die Anforderungen an die Ausbildung zum CSO finden Sie im Verkehrsblatt 10/2003, Seite 327ff.