Fortbestand der Befähigung Nautik

Für eine Gültigkeitsverlängerung müssen Kapitäne und nautische Schiffsoffiziere bestimmte erforderliche Seefahrtzeiten nachweisen. Wenn Sie auf Schiffen tätig waren, die den Anforderungen an die Gültigkeitsverlängerung nicht genügen, können Sie die fehlende erforderliche Seefahrtzeit "ersetzen" durch die Teilnahme an einem Lehrgang.