ECDIS

Grundsätzlich erfüllen alle Seeleute, die erstmals nach dem 01.06.2006 ein deutsches Befähigungszeugnis zum Nautischen Wachoffizier (gemäß Regel II/1 der Anlage zum STCW-ÜE) erworben haben, auch die Standards der ECDIS-Basisausbildung.

  • Alle übrigen nautischen Offiziere und Kapitäne, die ein Befähigungszeugnis ohne entsprechende Einschränkung wollen, müssen diesen Lehrgang absolvieren.
  • Dieser Lehrgang muss nur einmal absolviert werden; eine Auffrischung ist nicht erforderlich.

Hier finden Sie weitere Informationen zur ECDIS-Ausbildung. Diese Informationen richten sich auch an Betreiber von Seeschiffen, Hafenstaatkontrolleure oder Schulungseinrichtungen.